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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 04.01.2007, 15:26
Porsche Porsche ist offline
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Beiträge: 2
Porsche befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Testament - Pflichtteil - Schenkungen

Hallo zusammen,

folgender Fall:
Eine verwitwete Großmutter hat ein Testament geschrieben, wo sie ihre Enkelin als Alleinerbin eingesetzt hat (die Enkelin ist die Tochter von ihrem verstorbenen Sohn). Es gibt noch zwei Töchter, mit denen sie seit fast 20 Jahren keinen Kontakt mehr hat, weil man sich so sehr vertstritten hat, daß es zu keiner Versöhnung mehr kommen kann. In ihrem Testament hat die Großmutter ihre beiden Töchter namentlich erwähnt und enterbt.
Ich glaube, den beiden Töchter steht aber trotz alledem der Pflichtteil zu.
Die Frage ist nur, in welcher Höhe und worauf sich dieser Pflichteil bezieht (nur auf Bargeld)?
Die Großmutter hat der Enkelin diverse Geldbeträge durch Überweisungen zukommen lassen (in den letzten 10 Jahren). Können die beiden enterbten Töchter diese Vorgänge über das Geldinstitut nachvollziehen lassen?
Vielen Dank für Ratschläge!

Geändert von Porsche (04.01.2007 um 15:28 Uhr).
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  #2  
Alt 06.01.2007, 13:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Testament - Pflichtteil - Schenkungen

Es ist zu klären, ob die Großeltern ein gemeinsames Testament aufgesetzt hatten. Wenn ja, ist der Inhalt wichtig.
Es kann möglich sein, dass die Oma kein neues Testament aufsetzen kann wenn keine Öffnungsklausel vorhanden ist.

Konnte sie kein neues Testament verfassen, dann gibt es drei Erben, der Sohn, ersatzweise dessen Kind(er) und die beiden Töchter.

Die Höhe des Nachlasses wird zum Todestag ermittelt.
Einen Pflichtteil steht den Pflichtteilsberechtigten zu. Dieser ist in bar einzufordern.
Der Erbe muss eine gesamte Aufstellung des Nachlasses erstellen. Kontoauszüge sind vorzulegen.
Dies kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre werden als Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet. In drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls verjährt auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbe.
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  #3  
Alt 06.01.2007, 16:38
Porsche Porsche ist offline
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Beiträge: 2
Porsche befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Testament - Pflichtteil - Schenkungen

Die Großeltern hatten kein gemeinsames Testament. Danke für den Hinweis!
Die Enkelin ist laut Testament als Alleinerbin eingesetzt, demzufolge muß sie die Aufstellung des Nachlasses erstellen. Aber woraus setzt sich der Nachlass zusammen? Was muß die Enkelin in diese besagte Aufstellung aufnehmen - Bargeld, Geldanlagen, Wertgegenstände, Möbel usw.?
Bedeutet Kontoauszüge vorlegen - Kontoauszüge der letzten 10 Jahre? Wenn die Großmutter diese nicht mehr in ihrem Besitz hat, müssen diese dann neu vom Geldinstitut angefordert werden?
"Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes" - bedeutet das für die Enkelin (einzige Tochter des verstorbenen Sohnes) und die beiden enterbten Töchter jeweils 1/3 des Erbes, aber durch das Testament für die beiden Töchter jeweils 1/6. Ist das richtig verstanden bzw. gerechnet worden?
Danke und ein schönes Wochenende an alle!
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  #4  
Alt 06.01.2007, 18:06
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Testament - Pflichtteil - Schenkungen

Zum Nachlass gehört alles, was der Verstorbene hinterlassen hat. Wertermittlung, der Tag des Todes.
Einige Dinge sind in Abzug zu bringen. Es ist in den Links gut beschrieben.
http://www.internetratgeber-recht.de...teil/pta05.htm

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch7.htm

Schenkungen sind oft schwer nachzuweisen! Wenn es möglich ist, können Kontoauszüge helfen. Es nutzt oft wenig, wenn Oma das Geld abgehoben hat und es dann verschenkt hat. Dann kann dem Beschenkten nichts nachgewiesen werden.

Das gesetzliche Erbe und der Pflichtteil ist richtig berechnet worden.
Das Erbe ist 6/6, davon erhält jeder Erbe 2/6, der Pflichtteil ist dann 1/6 des bereinigten Nachlasses.
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