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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 17.08.2007, 16:54
mrabix mrabix ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 1
mrabix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Terrassenüberdachung

Hallo,
mir brennt da ganz dringend eine Frage auf den Nägeln und zwar haben wir letztes Jahr gebaut, ein Einfamilienhaus mit Garage. Die Garage steht zum Nachbarn A direkt auf der Grenze mit einer Länge von 8,99m. Hinter der Garage wollen wir jetzt eine Art überdachten Wäscheplatz machen. Maße ca. 4,50m x 5,50m bei einer Höhe von ca. 3 - 3,50m.
Die Überdachung soll in der Ausführung ähnlich eines Carports sein. Also in Holz mit Doppelstegplatten. Es werden keine Fundamente o.ä. gegossen.
Kann ich solch eine Überdachung ohne Probleme in Niedersachsen errichten oder bedarf es einer Baugenehmigung dafür bzw. die Zustimmung von Nachbarn A.??
Um hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Schönen Gruß und schönes Wochenende.
MRABIX
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  #2  
Alt 19.08.2007, 00:37
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Terrassenüberdachung

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  #3  
Alt 20.08.2007, 14:16
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Terrassenüberdachung

Nennen wir den Bauherrn A und den Nachbarn B. In Niedersachsen darf eine Grenzbebauung maximal 9 m Länge nicht überschreiten. Beim Bauherrn A dürfte das danach aber der Fall sein, wenn die jetzige Grenzbebauung schon 8,99 m lang ist. Von daher wäre der geplante Anbau genehmigungspflichtig und der Nachbar müsste zudem zustimmen. Einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen und klären, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde. Oder der Bauherr A plant, das Vorhaben an die andere Grenze zu setzen.
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