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#1
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Hallo,
mir brennt da ganz dringend eine Frage auf den Nägeln und zwar haben wir letztes Jahr gebaut, ein Einfamilienhaus mit Garage. Die Garage steht zum Nachbarn A direkt auf der Grenze mit einer Länge von 8,99m. Hinter der Garage wollen wir jetzt eine Art überdachten Wäscheplatz machen. Maße ca. 4,50m x 5,50m bei einer Höhe von ca. 3 - 3,50m. Die Überdachung soll in der Ausführung ähnlich eines Carports sein. Also in Holz mit Doppelstegplatten. Es werden keine Fundamente o.ä. gegossen. Kann ich solch eine Überdachung ohne Probleme in Niedersachsen errichten oder bedarf es einer Baugenehmigung dafür bzw. die Zustimmung von Nachbarn A.?? Um hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Schönen Gruß und schönes Wochenende. MRABIX |
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#2
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AW: Terrassenüberdachung
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#3
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AW: Terrassenüberdachung
Nennen wir den Bauherrn A und den Nachbarn B. In Niedersachsen darf eine Grenzbebauung maximal 9 m Länge nicht überschreiten. Beim Bauherrn A dürfte das danach aber der Fall sein, wenn die jetzige Grenzbebauung schon 8,99 m lang ist. Von daher wäre der geplante Anbau genehmigungspflichtig und der Nachbar müsste zudem zustimmen. Einfach mal beim zuständigen Bauamt nachfragen und klären, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde. Oder der Bauherr A plant, das Vorhaben an die andere Grenze zu setzen.
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