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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo,
wir möchten unsere Terrasse vergrößern und direkt an die Grenze (Nachbar hat Hecke auf Grenze gepflanzt) anschließen lassen. Geülant ist eine Sichtschutzwand aus Holz, Höhe ca. 1,60 m. Nun mault der Nachbar, weil er auf eine Länge von ca. 2 m nicht mehr an die Hecke kommt zum Schneiden. Kann er da wirklich was dagegen haben? |
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#2
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AW: Terrassenerweiterung an Nachbars Hecke
Ob eine Terrasse gebaut werden kann, hängt von mehreren Fakten ab.
Es gilt das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes und dort können Abstände gefordert werden, s. z. B. Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg § 4 Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen oder Nachbarrechtsgesetz Nordrhein- Westfalen, Fenster- und Lichtrecht § 4 Umfang und Inhalt. Ein weiterer Faktor ist die GRZ die auf dem Bauamt zu erfragen ist. Es kann sein, dass weitere Überbauungen auf dem Grundstück nicht erlaubt sind. Anscheinend ist die Hecke eine Einfriedung, es wäre zu klären, wer nach dem Nachbarschaftsrecht einzufrieden hat. Sind es beide, dann gehört auch beiden die Hecke, auch wenn diese nur einer gesetzt hat. Müssen Sie einfrieden, dann setzen Sie eine ortsübliche Einfriedung auf Ihrem Grundstück. Ist die Hecke keine Einfriedung, dann ist der Pflanzenabstand entsprechend des Nachbarschaftsrecht einzuhalten. Damit kann der Nachbar seine Hecke schneiden ohne Ihr Grundstück zu betreten. Ob ein Sichtschutz überhaupt zulässig ist, ist auch auf dem Bauamt zu erfragen. Es geht aus dem Bebauungsplan hervor. Bei offener Bauweise sind diese meist nicht gestattet. |