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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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A hat vor 2 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft. Das Haus auf dem Nachbargrundstück hat auf der Grundstücksgrenze verlaufend eine Mauer die durch die Hanglage bedingt bis auf über 2 m erhöht ist. Das Nachbargrundstück wurde von einem Jahr durch B erworben. B nutzt nun diese Erhöhung als Terrasse die ständig begangen wird. Der vorher vorhandene Holzzaun wurde nun durch eine Glasbegrenzung ersetzt. Sichtschutz auf das tiefer gelegene Grundstück des A ist nicht mehr gegeben. Außerdem ist diese Stützmauer aus Sicht des A häßlich und ohne Anstrich oder Verputz aus Betonblöcken dem noch eine kleine Erhöhung für das Terrassengeländer aufgesetzt wurde. Vom vorherigen Eigentumer des B wurde diese Erhöhung nicht als Terrasse genutzt. Jetzt besteht aus den Räumlichkeiten ein direkter Zugang, da die Fenster durch Terrassentüren ersetzt wurden.
Der A weiß, das vom Vorbesitzer des B kein Einverständnis beim Vorbesitzer des A eingeholt wurde. Welche Möglichkeit hat der A, seine Beeinträchtigungen durch die erhöhte Terrasse des B geltend zu machen. Wer weiß Rat. wühlmausopfer |
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#2
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AW: Terrasse auf einer erhöhten Grundstücksmauer
Ins Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes schauen:
Zum Beispiel: Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg, § 4 Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen. Auch kann beim Bauamt angefragt werden, ob das Gelände nach der Grundflächenzahl (GRZ), steht im Baunutzungsplan, nicht mit der Terrasse überbaut worden ist. Die Terrasse ist, wie geschildert direkt an das Haus angebaut und geht voll in die Fläche ein. Gegen das Aussehen der Mauer kann man vom Nachbarn wenig fordern. Ein Rankgitter davor setzen und begrünen lassen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Terrasse auf einer erhöhten Grundstücksmauer
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Rankgitter davorsetzen ist bei einer
Mauerlänge von ca. 25 m etwas schwierig. Die Mauer fängt an mit einer Höhe von 50 cm um dann auf 2,40 m anzusteigen. Anschließend die Garagenwand von ca. 2 m Höhe. Das entsprechende Bundesland ist NRW. Viele Grüße an Wahrsager |
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#4
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AW: Terrasse auf einer erhöhten Grundstücksmauer
Es bleibt nur der Hinweis, beim Bauamt das Problem durch zu sprechen.
Die Grundflächenzahl ist zu prüfen und ob durch die Aufschüttung ein Abstand zu halten ist.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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