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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 23.07.2008, 23:17
Roller Roller ist offline
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Beiträge: 7
Roller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Terassentür gegenüber Hauseingang ?

Hallo, Nachbar A hat bereits ein Haus mit seitlichem Hauseingang errichtet. Nun möchte Nachbar B auf seinem Grundstück auch ein Haus errichten und plant unter Einhaltung der Abstandsflächen, genau gegenüber der bereits vorhandenen Hauseingangstür des Nachbarn A seine Terassentür einzubauen und hier dann eine Terasse zu errichten. Ist das ohne Zustimmung des Nachbarn A erlaubt oder muss Nachbar A dem zustimmen? bzw. muss Nachbar B die Zustimmung von Nachbar A einholen oder kann er dieses einfach so bauen?
Ich habe irgendwo wo mal was von Nachbar schützende Vorschriften gehört, wer weiß hier bescheid was zu beachten ist?

Danke

Gruß Roller
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  #2  
Alt 24.07.2008, 10:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Terassentür gegenüber Hauseingang ?

Wenn die Abstandsflächen eingehalten werden, spricht nichts dagegen.
Wird nur für die Tür oder auch die Terrasse die Abstandsfläche eingehalten. Die Terrasse selbst kann auch in das Fenster- und Lichtrecht des Nachbarschaftsrecht fallen. Sitzen Sie vor der Hauseingangstür?
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  #3  
Alt 26.07.2008, 23:18
Roller Roller ist offline
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Roller befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Terassentür gegenüber Hauseingang ?

Ja Nachbar B würde direkt Ausblick auf Eingang haben, da die Terrasse auch 0,5 m
Höher liegt.
Nachbar A fühlt sich dadurch belästigt.
Was ist zu tun? Bundesland Berlin

Gruß Roller
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  #4  
Alt 27.07.2008, 12:04
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Terassentür gegenüber Hauseingang ?

Ob eine Eingangstür ausreicht um die Privatsphäre zu verletzen, bezweifle ich. Man könnte sonst sich nicht im Freien aufhalten. Die Tür sieht man immer von einem Punkt aus. Ein Schlafzimmerfenster fällt schon eher da hinein, wenn man direkte Einsicht hat.
Haben Sie im Nachbarschaftsrecht Berlin etwas gefunden was dagegen spricht?
Baurechtlich kann das Bauamt angefragt werden.

Geändert von Wahrsager (27.07.2008 um 12:06 Uhr).
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terassentür


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