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#1
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Terassentrennwände
Hallo!
Hoffentlich kann mir hier jemand helfen. Ich wohne in einer Reihenhaussiedlung. Die Einheiten umfassen immer jeweils 6 Häuser, deren Terrasen durch feste Stahlblechtrennwände mit Glaseinsetzen voneinander getrennt sind. Haus 1 ein Endhaus, hat von der Straße her gesehen, rechts eine Wand, die mittleren Häuser natürlich je eine Wand links und rechts und das letzte, wieder ein Endhaus, hat auf einer Seite eine gemauerte Abgernzung zur nächsten 6 Häusereinheit. Die Häuser und Trennwände sind ab 1967 gebaut und sind nun ihrem Ende nahe. Jetzt zu meiner Frage, über die ein Nachbarschaftsstreit entbrannt isz Welche der beiden Trennwände - bei einem Mittelhaus - gehört mir? Welche Trennwand muss ich erneuern? Bisher habe ich niemanden gefunden, der mir eine korrekte Auskunft geben kann. Die Baugesellschaft exestiert auch nicht mehr. Ich wäre wirklich froh über eine rechtsverbindliche Auskunft, damit bei der Erneuerung einer Wand nicht die falsche, die des nachbarn, erneuere! Mit erwartungsvollem Gruß - Jürgen Hildebrandt |
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#2
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AW: Terassentrennwände
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#3
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AW: Terassentrennwände
Vorausgesetzt wird, es sind selbständige Grundstücke und keine WEG.
Es scheint eine Einfriedung zu sein, dann müßten Sie ins Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes schauen. Üblich ist rechts von der Straße aus gesehen. Steht jedoch das Ganze auf der Grundstücksgrenze dann gehört der Sichtschutz beiden. |