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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 14.01.2010, 17:04
tinius2310 tinius2310 ist offline
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tinius2310 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Teilzeit nach Elternzeit

Arbeitnehmer A ist in Elternzeit und hat vorher teilzeit vormittags gearbeitet. Nun sind 2 Vollzeitbeschäftigte aus der Elternzeit gekommen und fangen jetzt an Teilzeit vormittags zu arbeiten. Arbeitnehmer A fängt wieder am 1.9. an zu arbeiten. Der Arbeitgeber meinte nun, dass Arbeitnehmer A dann mal schauen muss, da ja nich alle vormittags arbeiten
können, da dann ja keiner mehr nachmittags arbeitet. Arbeitnehmer A befürchtet nun das der Arbeitgeber verlangt, dass Arbeitnehmer A nachmittags arbeiten soll. Weiss einer von euch da bescheid? Es kann doch nich sein, nur weil Arbeitnehmer A als letztes aus der Elternzeit kommt, dass Arbeitnehmer A dann nachmittags arbeiten muss. Schließlich
hat Arbeitnehmer A schon vorher Teilzeit gearbeitet und das vormittags. Und der Arbeitgeber weiss doch wann Arbeitnehmer A wieder kommt. Dann müsste er doch eher den zwei Vollzeitbeschäftigten sagen, dass wenn Sie jetzt nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchten dies nur nachmittags geht?! Oder? Vielen Dank.
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Stichworte
elternzeit, gewohnheitsrecht, teilzeit


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