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#1
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Hallo und guten Tag,
auch ich möchte mich mit einer Frage an Euch wenden. Wir wohnen im eigenen Einfamilienhaus mit Garten. Da wir uns jetzt einen Hund zugelegt haben, würden wir gerne einen kleinen Teil überdachen. Wir haben im Garten steile Hanglage...also wenig nutzbar und leichte Terassenbildung am Hang gemacht. Unten am Haus ist ein Teil betoniert was wie eine Terasse anmutet. Jetzt wollen wir diese gerne Teilüberdachen, damit der Hund wenn er draussen ist nicht im Regen stehen muss. Wir würden die Überdachung auch nicht bis zur Grenze ziehen. Im Moment haben wir einen normalen Alupavillon da stehen, der übersteht aber den Winter bzw. Schneefall nicht, deswegen möchten wir sozusagen eine stabilere Version da haben. Brauchen wir hier (Ba-Wü) eine Baugenehmigung dafür? Muss der Nachbar auch zustimmen? Ich danke schon mal für die Informationen. nette Grüsse Moona |
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#2
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AW: Teilüberdachung im Garten
Bitte an die Forenregeln halten! A wohnt
Die Antwort weiß nur das Bauamt. Es könnte soweit gehen, dass die GRZ überschritten wird, eine Statik erforderlich wird, und wegen der Maße evtl, der Nachbar seine Zustimmung geben muss. Sind Wände vorhanden und, und und? Zeichnung machen und zum Bauamt gehen! |
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#3
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AW: Teilüberdachung im Garten
Zitat:
war keine Absicht *schämDanke schon mal für Deine Antwort. Dann werd ich wohl morgen das zuständige Bauamt anfunken, was ich tun und lassen darf. lg. Moona |
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#4
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AW: Teilüberdachung im Garten
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos! Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern.
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__________________
-- Als Rechtsanwalt für das Baurecht empfehle ich persönlich: Herrn Rechtsanwalt Dr. Jacoby, [url]http://www.recht1.de/forum/persoenliche-empfehlung-rechtsanwalt-dr-jacoby-1243.html[/url] Geändert von admin (20.12.2007 um 19:46 Uhr). |
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#5
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AW: Teilüberdachung im Garten
ok,ok....ich habs ja kapiert!
Hatte mich doch schon entschuldigt! Löscht den Thread einfach, bevor ich noch mehr Schelte bekomme ![]() Hatte mich mit einer Frage hier her gewandt, und bin nicht schlauer als vorher!!!....nur, dass ich behandelt werde wie ein 3jähriges Kind!!!! Geändert von Moona (06.11.2007 um 20:58 Uhr). |
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#6
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AW: Teilüberdachung im Garten
Guten Abend, bitte den Hinweis weiter oben nicht persönlich nehmen, das ist einfach eine Standard-Antwort, weil wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen.
Beste Grüße Joachim Kaiser |
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