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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 18.10.2009, 16:01
staron staron ist offline
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staron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Teilrechnung Neubau, obwohl Bautenstand nicht erreicht

Hallo.

Der Vertrag setzt für die Teilrate den Bautenstand "nach vollständiger Fertigstellung" voraus.

Nun steht auf der Rechnung zum Bautenstand "Fertig gestellt ohne wesentliche Mängel", allerdings fehlt immer noch eine Schiebetür inkl. Zarge, die verkratzten Fensterscheiben sind nicht ausgetauscht und die Heizung heizt nicht stark genug auf.

Ich hätte drei Fragen:

1. Gilt der vertraglich definierte Bautenstand als erfüllt, wenn es zwar Mängel gibt, aber keine wesentlichen Mängel?

2. Sind die oben genannten Punkte wesentliche Mängel?

3. Es handelt sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Neubau). Bezieht sich der Status "Fertig gestellt" im Vertag nur auf die Wohnung oder muss auch das Gemeinschaftseigentum fertig gestellt sein?

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 19.10.2009, 00:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Teilrechnung Neubau, obwohl Bautenstand nicht erreicht

Wurde der Bau abgenommen oder warum wird ausgesagt, es bestehen keine Mangel?
Ob es unwesentliche Mangel sind kann so nicht ausgesagt werden.

Wenn nichts Anderes vereinbart worden ist, gehören auch die Gemeinschaftsanlagen hierzu. Wer nimmt die Gemeinschaftsanlagen ab? Die Gemeinschaft!

Wenn Mangel vorhanden sind, wird ein Betrag zurückgehalten, der bis zum 3 fachen der Höhe der Beseitigung sein kann.
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  #3  
Alt 19.10.2009, 11:44
staron staron ist offline
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staron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage AW: Teilrechnung Neubau, obwohl Bautenstand nicht erreicht

Vielen Dank.

Um den Fall noch etwas zu präzisieren:
Es geht um die Zahlung der "5%-Rate", die bei Fertigstellung ohne wesentliche Mängel erfolgen soll.

Eine Abnahme der Wohnung ist erfolgt, des Gemeinschaftseigentums aber noch nicht. Wenn sich die Rate somit auch auf das Gemeinschaftseigentum bezieht, sind hier die Mängel noch gar nicht dokumentiert.

1) Kann der Bauträger die Rechnung stellen, weil er alleine zu der Einschätzung kam, dass es keine wesentlichen Mängel mehr gäbe oder muss die Abnahme mit Protokoll erst erfolgt sein?

2) Es tritt noch Feuchtigkeit durch das Erdreich und die Decke in die Tiefgarage ein. Das ist doch wohl ein wesentlicher Mangel!?

Zudem möchte der Bauträger die Stellungnahme eines ersten Gutachterberichts erst nach der Abnahme des Gemeinschaftseigentums liefern.

3) Unter welchen Bedingungen kann man den vom Bauträger angesetzten Termin für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ablehnen? (Stellungnahme fehlt, Dokumentationen wie Baugenehmigung etc. fehlen, gewisse Mängel müssen beseititig sein (z.B. Handlauf wegen Haftungsübergang nach Abnahme))

4) Welche Dokumente, Planungsunterlagen sollte man als Wohnungsbesitzer denn besitzen?

Vielen Dank.
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  #4  
Alt 19.10.2009, 15:42
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AW: Teilrechnung Neubau, obwohl Bautenstand nicht erreicht

Eine Bauabnahme ist geregelt, und man muss es nicht abnehmen, es reicht, wenn z. B. der Eigentümer eingezogen ist. Die VOB kennt noch die erfolgte Abnahme wenn die Schlussrechnung gestellt worden ist und kein Einspruch erfolgte.

Hier ein Überblick, der vielleicht weiterhilft.

http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht...bauabnahme.htm

Die Feuchtigkeit könnte eine größere Angelegenheit werden. Das Wasser tritt meistens nicht dort ein, wo es im Innern zu sehen ist. Hier ist Vorsicht angesagt!
Ein großer Teil der Bausumme könnte doch zurückgehalten werden.
Denken Sie daran, dass Sie eine Gemeinschaft sind, und die Gemeinschaft evtl. nur gemeinschaftlich handeln kann.
Sie müssen jedoch bei Gemeinschaftseigentum auf die Höhe der Summe aufpassen, die jeder Miteigentümer zurückhält. Hier gibt es bereits Urteile, dort wurden die Summen abgelehnt wegen zu hoher Einzelsummen.
Das Gutachten kann vergessen werden. Es sind die Mängel zu nennen und zu protokollieren. Wenn ein Gutachten benötigt wird, dann kein Freundschaftsgutachten sondern ein Gericht wird einen Gutachter beauftragen.

Unterlagen stehen der Gemeinschaft zu. Das Gebäude ist Gemeinschaftseigentum und Sie haben nur ein Sondernutzungsrecht. Bauabnahme, was oft vergessen wird sind die Prüfprotokolle des Elektrohandwerks.

Jede Verpackung im Supermarkt wird aufgerissen und auch der Inhalt durchgelesen nur beim Haus- oder Wohnungskauf nimmt man alles hin. Es gibt baubegleitende Firmen die wenig kosten und den Bau begleiten bis zur Abnahme.
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Stichworte
bautenstand, mangel, mängel, wesentlich


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