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#1
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Teileigentum Garagen
ich muss leider etwas ausholen. Wir sind ca. 30 Eigentümer von Garagen. (Garagenhof 3 Reihen Einzelgaragen) Unsere Reihenhäuser sind in der Nähe auf mehreren Straßen verteilt. Bisher kannte kaum jemand seine Garagennachbarn. Das änderte sich nun schlagartig, als wir ein Aufforderungsschreiben von der Stadtveraltung bekamen. das der Grünbewuchs (Bäume u. Sträucher) das Passieren des Gehwegs problematisch macht und auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs zur Folge hat. Unter Strafandrohung wurden wir aufgefordert diese Missstände zu beseitigen. Wir haben uns dann mit den meisten Garagenbesitzern vor Ort versammelt und beraten was zu tun ist. Die Crux ist, wir haben keinerlei Verwaltung. Sind uns aber zum überwiegenden Teil der Eigentümer einig, was gemacht werden soll, ebenfalls dass anfallende Kosten auf alle Teileigentümer umgelegt werden. Meine Frage nun was können wir tun, wenn evtl. 1-2 Eigent. nicht bereit sind mit zuziehen? Natürlich werden wir erst alle gütlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Kann man die nicht willigen Eigent mit Mehrheitsbeschluss überstimmen und so die Kostenanteile notfalls einklagen? Für eine Auskunft, die uns echt weiterhilft wäre ich sehr dankbar. MfG R. Werner |
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#2
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AW: Teileigentumsgemeinschaft Kostenumlegung
Hierzu benötigt man keinen Beschluss.
Es ist ein eigenständiges Grundstück mit div. Eigentümern. Es ist eine Gemeinschaft nach Bruchteilen. Die Regeln sind im BGB § 741 bis § 758 festgelegt.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Teileigentumsgemeinschaft Kostenumlegung
Man sollte noch hinzufügen.
Die Garagen sind ideelles Eigentum und jeder hat nur ein Nutzungsrecht für die Garage. Wenn z. B. tragende Teile, ein Tor defekt sind, oder ein Dach undicht, sind alle Miteigentümer des Grundstücks für die Reparatur verantwortlich und tragen auch die Kosten, auch wenn es nicht die genutzte Garage ist.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#4
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Hallo Wahrsager. erst mal vielen Dank werde versuchen mich anhand der angeführten BGB § 741 bis § 758 schlau zu machen. wobei die Garagen selbst soviel ich weiß Privateigentum sind, da ich meine dort zusätzlich käuflich erworben habe.
Mfg roelwe |
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#5
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AW: Teileigentumsgemeinschaft Kostenumlegung
Das Grundstück hat ca. 30 Eigentümer und ist deshalb Gemeinschaftseigentum. Keiner kann sagen, dieses Teilstück gehört mir. Es ist kein Realanteil sondern immer ideeller Anteil.
Die Garagen sind fest mit dem Boden verbunden und somit stehen sie im Gemeinschaftseigentum. Die Garagen sind auch ideell. Es besteht nur ein Nutzungsrecht für die Garage die zugeteilt worden ist. Man kann die Garage nicht vom Grundstück trennen. Privateigentum ist es nur, wenn das Grundstück auf dem nur Ihre Garage steht ein separates Grundstück ist. So wie beschrieben ist es ein großes Grundstück mit div. Garagen!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |