Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 22.04.2008, 21:22
gast321 gast321 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 2
gast321 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Tannen auf dem Nachbargrundstück

Nachbar A hat vor einigen Jahren Tannen im Hausgarten (Gesamtgröße ca. 700 qm, Tannenfläche ca. 500 qm) inmitten eines Dorfes angepflanzt, vermutlich, um diese als Weihnachtsbäume zu verkaufen. Nun wurde aber wohl nichts aus dieser Geschäftsidee und die Tannen sind inzwischen einige Meter hoch und nehmen den Gemüsepflanzen von Nachbar B die Sonne.

Die Tannen sind bestimmt schon ca. 15 Jahre drin und stehen auch sehr eng, früher wurde im Garten A ebenfalls Obst und Gemüse angebaut.

Wie ist das mit der Verjährung? Solange die Tannen nicht so riesig waren, hatte Nachbar B keinen Grund, sich daran zu stören.

Wie ist das mit dem Naturschutz? Darf Nachbar A die Tannen im Grenzbereich so einfach entfernen oder abschneiden, wenn das Nachbar B verlangt?
Kann sich der Naturschutz daran stören? Im Prinzip gehört dieser "künstliche Wald" nicht mitten in ein Dorf.

Vielen Dank für die Ratschläge!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 23.04.2008, 21:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Tannen auf dem Nachbargrundstück

Im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes könnte etwas über Verjährung stehen. Mit 15 Jahren ist es schon verjährt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.04.2008, 22:14
gast321 gast321 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 2
gast321 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Tannen auf dem Nachbargrundstück

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes könnte etwas über Verjährung stehen. Mit 15 Jahren ist es schon verjährt.

aber vor ca. 15 Jahren waren die Tannen ja noch "winzig", ab wann beginnt dann die Verjährung?
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Tiere auf dem Nachbargrundstück bpf14 Nachbarschaftsrecht 1 26.07.2007 11:24
Hundescheisse auf Nachbargrundstück progenie1 Nachbarschaftsrecht 2 28.05.2007 10:57
Garage auf Nachbargrundstück Gabi Nachbarschaftsrecht 1 21.05.2007 10:20
tannen an der grundstücksgrenze annemone Nachbarschaftsrecht 6 01.05.2007 00:22
zu hohe Tannen Schani Nachbarschaftsrecht 1 29.04.2007 11:31


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1