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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 18.04.2007, 20:28
annemone annemone ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 5
annemone befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
tannen an der grundstücksgrenze

hallo-

familie a und b sind seit über 20 jahre unmittelbare nachbarn von reihenhäusern. die vorbesitzer des grundstücks der familie a pflanzten ende der 70iger entlang der gemeinsamen gartengrunstücksgrenze unter anderem 3 tannen, ohne dabei den mindestabstand einzuhalten.familie a kaufte das anwesen in diesem zustand 1985. bis anfang april 2007 gab es von der familie b NIE beschwerden über die tannen, so dass diese zu herrlichen bäumen heranwachsen durften. sie sind jetzt fast 10 m hoch und lebensraum vieler vögel.
und nun erhält familie a einen netten brief von b mit der höflichen aufforderung, die tannen innerhalb einer frist von 4 wochen komplett zu entfernen. familie a ist ratlos- war es das für die bäume??

Geändert von annemone (18.04.2007 um 20:31 Uhr).
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  #2  
Alt 19.04.2007, 10:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: tannen an der grundstücksgrenze

Ins Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes schauen!
Hier dürfte die Verjährung greifen!
Zweige dürfen jedoch nicht über die Grundstücksgrenze ragen, BGB
Das Thema wurde schon oft in diesem Forum behandelt, es gibt eine Suchfunktion.
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  #3  
Alt 19.04.2007, 14:14
annemone annemone ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 5
annemone befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: tannen an der grundstücksgrenze

hallo-
was aber nun, wenn, wie in diesem fall, das bundesland kein eigenes nachbarrecht hat?
gruss.
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  #4  
Alt 19.04.2007, 16:14
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: tannen an der grundstücksgrenze

Dann ist es im BGB geregelt!
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  #5  
Alt 21.04.2007, 14:07
annemone annemone ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 5
annemone befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: tannen an der grundstücksgrenze

hallo- dann setzt die verjährung nach 5 jahren ab pflanzung ein, und nachbar b muss die natürlichen beeinträchtigungen durch die tanne hinnehmen.

danke.
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  #6  
Alt 26.04.2007, 17:17
lina lina ist offline
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Registriert seit: 08.04.2007
Beiträge: 4
lina befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln AW: tannen an der grundstücksgrenze

Hallo, kann man sich nicht friedlich einigen, jeder geht einen Schritt auf den anderen zu. Es wäre doch schade, wenn man sich als Nachbarn nicht mehr ansieht. Ein freundliches Miteinander ist doch viel wert, sicherlich haben Sie doch immer ein gutes Verhältnis zu Nachbarn gehabt, oder??
Vielleicht sollten Sie sich einigen und gemeinsam die Bäume stutzen, immer auf Paragraphen zu pochen ist doch auch nicht immer gut.
Fragen Sie Ihren Nachabarn oder Nachbarin(Frauen können das untereinander vielleicht besser), ob man gemeinsam dieses Problem lösen kann. Jeder geht eienen Schritt zurück, ich denke doch man kann sich einigen. Man sollte auch Schärfe vermeiden und nicht darüber mit anderen sprechen und sich vielleicht schlecht machen. Probieren Sie doch einfach mal, ein freundliches Zugehen. Lina
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  #7  
Alt 01.05.2007, 00:22
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
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Registriert seit: 09.05.2006
Beiträge: 147
Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: tannen an der grundstücksgrenze

Zitat:
Zitat von annemone
hallo- dann setzt die verjährung nach 5 jahren ab pflanzung ein, und nachbar b muss die natürlichen beeinträchtigungen durch die tanne hinnehmen.
Nee. Wenn es eine Beeinträchtigung (egal, ob groß oder klein) gibt, greift § 910 BGB. Dann darf der Nachbar das Entfernen überhängender Zweige verlangen und die Zweige nach angemessener Frist auf Kosten des Baumeigentümers entfernen lassen. Das Gleiche gilt sinngemäß für Wurzeln - nur ohne Vorwarnung und Fristsetzung.

Zusätzlich kann dem Nachbarn nach BGH-Urteil von 2003 auch noch ein Ausgleich (Geld) für die Beeinträchtigung zustehen - ganz besonders, wenn die Bäume zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen.

Empfehlung: Sich in den Nachbarn hineinversetzen (der findet die Tannen offenbar nicht ganz so herrlich). Und - Linas Rat folgend - Kompromisse finden.
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