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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 12.09.2011, 18:45
Ernst Ernst ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 41
Ernst befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sturmschaden von Nachbargrundstück

Ein Baum fällt, bei einem extremen Sturm, von dem Nachbargrundstück B auf ein Grundstück A und zerstört dort eine Gartenhütte. Wer muß für den entstandenen Schaden aufkommen?
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  #2  
Alt 12.09.2011, 18:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sturmschaden von Nachbargrundstück

Der Eigentümer der Gartenhütte, außer er kann nachweisen, dass der Eigentümer des Baumes nicht die Standfestigkeit geprüft hat.

Der Eigentümer des Baumes ist verpflichtet zu prüfen
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, alle sechs Monate den eigenen Baumbestand auf Standfestigkeit zu überprüfen. Nur wenn sich bei den Sichtkontrollen keine außergewöhnlichen Mängel ergeben, muss der Eigentümer nicht zwangsläufig haften, wenn ein Baum umstürzt und Schaden anrichtet.

Der Fall: Ein Baum fiel auf einen benachbarten Schuppen, der Schaden betrug 5000 Euro. Die Klage der Nachbarin wegen Verletzung der Versicherungspflicht wurde von den Richtern jedoch abgewiesen, weil die umgekippte Fichte regelmäßig vom Baumbesitzer untersucht worden war.
Auch das Argument der Klägerin, der Baum hätte regelmäßig von einem Fachmann kontrolliert werden müssen, teilte das Gericht nicht. Die Kosten für eine fachkundige Inspektion liegen bei 180 Euro. Diese sind laut Urteil Grundstücksbesitzer grundsätzlich nicht zuzumuten, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die zu Zweifeln an der Standfestigkeit des Baums führen. AG Hermeskeil, 22.5.2002, AZ: 1 C 288/01
__________________
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Wahrsager
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Stichworte
haftung, nachbargrundstück, sturmschaden


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