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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Stützmauer über Grundstücksgrenze
Hallo,
mein Grundstück hat eine leichte Hanglage, so dass ich das untere Ende mit Erde aufgefüllt habe (ca. 1,40m) und mit L-Steinen abstütze (bzw hab ich machen lassen). Die Breite des Grundstücks beträgt 15m. Die L-Steine haben jeweils eine Breite von 1m. Die L-Steine sind aber nicht immer 100% im Winkel gefertigt. Dadurch sind zw. den Steinen teilweise Abstände bis zu 1cm. Die Steine wurden von rechts beginnend nach links gesetzt. Rechts stößt der erste Stein an die Nachbar-Stützmauer - hier passt alles. Durch o.g. Abstände ragt nun aber am linken Ende die Aussenkante der Mauer ca. 7-8cm über die Grenze hinaus. Bzw. da es sich um ein L-Stein-Eckstück handelt, steht natürlich der Schenkel von 1m ebenso auf dem Nachbargrundstück. Die restliche Seite ist mit Böschung ohne Mauer. Bei dem betroffenen Nachbargrundstück handelt es sich um eine ungepflegte Wiese bzw. Bauland (ist aber noch nicht verkauft und unbekannt wann und ob hier gebaut wird). Kann der Grundstückseigentümer den Abriss oder Kürzung der Mauer verlangen oder muss er den "Überstand" dulden? Oder anderst gefragt: wie sehen in solch einem Fall übliche, gütliche Einigungen aus? Herzlichen Dank schon mal im voraus für hilfreiche Infos (damit ich nicht "unwissend" den Eigentümer diesbzgl. kontaktiere). Gruß Klaus PS. Mein Grundstück befindet sich in Baden-Württemberg, gibt ja glaube ich je Bundesland unterschiedliche Nachbarschaftsrechte. Geändert von klaus62 (20.07.2010 um 17:36 Uhr). |
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#2
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AW: Stützmauer über Grundstücksgrenze
Es gibt Toleranzen in der Grenzführung, mal beim Vermesser anfragen.
Den Überstand von 1 m muss keiner dulden! Es kann wohl nicht als Überbau eingeordnet werden. Es ist kein Gebäude, § 912 Überbau; Duldungspflicht Was die übliche Einigung ist, kann wohl jetzt keiner im Voraus sagen. Wenn ich dort ein Gebäude errichten muss, und es dadurch nicht kann……. ![]()
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Stützmauer über Grundstücksgrenze
Danke erstmal für die Antwort.
Mit dem Überstand habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. Das Grundstück ist wie gesagt 15m breit ... die Mauer 15,08m und geht dann im rechten Winkel noch 1m ums Eck. Sprich eine Fläche von 100 x 8 cm wird vom Nachbargrundstück "belegt". |
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#4
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AW: Stützmauer über Grundstücksgrenze
Stellen Sie sich die Frage, was würden Sie machen, wenn der Nachbar seine Stützmauer auf Ihr Grundstück weiter zieht.
Zitat:
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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