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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 20.07.2010, 17:34
klaus62 klaus62 ist offline
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Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 2
klaus62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Stützmauer über Grundstücksgrenze

Hallo,

mein Grundstück hat eine leichte Hanglage, so dass ich das untere Ende mit Erde aufgefüllt habe (ca. 1,40m) und mit L-Steinen abstütze (bzw hab ich machen lassen). Die Breite des Grundstücks beträgt 15m.

Die L-Steine haben jeweils eine Breite von 1m. Die L-Steine sind aber nicht immer 100% im Winkel gefertigt. Dadurch sind zw. den Steinen teilweise Abstände bis zu 1cm. Die Steine wurden von rechts beginnend nach links gesetzt. Rechts stößt der erste Stein an die Nachbar-Stützmauer - hier passt alles. Durch o.g. Abstände ragt nun aber am linken Ende die Aussenkante der Mauer ca. 7-8cm über die Grenze hinaus. Bzw. da es sich um ein L-Stein-Eckstück handelt, steht natürlich der Schenkel von 1m ebenso auf dem Nachbargrundstück. Die restliche Seite ist mit Böschung ohne Mauer.

Bei dem betroffenen Nachbargrundstück handelt es sich um eine ungepflegte Wiese bzw. Bauland (ist aber noch nicht verkauft und unbekannt wann und ob hier gebaut wird).

Kann der Grundstückseigentümer den Abriss oder Kürzung der Mauer verlangen oder muss er den "Überstand" dulden? Oder anderst gefragt: wie sehen in solch einem Fall übliche, gütliche Einigungen aus?

Herzlichen Dank schon mal im voraus für hilfreiche Infos (damit ich nicht "unwissend" den Eigentümer diesbzgl. kontaktiere).

Gruß Klaus

PS. Mein Grundstück befindet sich in Baden-Württemberg, gibt ja glaube ich je Bundesland unterschiedliche Nachbarschaftsrechte.

Geändert von klaus62 (20.07.2010 um 17:36 Uhr).
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  #2  
Alt 21.07.2010, 10:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Stützmauer über Grundstücksgrenze

Es gibt Toleranzen in der Grenzführung, mal beim Vermesser anfragen.

Den Überstand von 1 m muss keiner dulden! Es kann wohl nicht als Überbau eingeordnet werden. Es ist kein Gebäude, § 912 Überbau; Duldungspflicht

Was die übliche Einigung ist, kann wohl jetzt keiner im Voraus sagen. Wenn ich dort ein Gebäude errichten muss, und es dadurch nicht kann…….
__________________
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Wahrsager
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  #3  
Alt 21.07.2010, 18:52
klaus62 klaus62 ist offline
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Beiträge: 2
klaus62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Stützmauer über Grundstücksgrenze

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
...
Den Überstand von 1 m muss keiner dulden! ...
Danke erstmal für die Antwort.

Mit dem Überstand habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt.

Das Grundstück ist wie gesagt 15m breit ... die Mauer 15,08m und geht dann im rechten Winkel noch 1m ums Eck. Sprich eine Fläche von 100 x 8 cm wird vom Nachbargrundstück "belegt".
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  #4  
Alt 21.07.2010, 19:43
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AW: Stützmauer über Grundstücksgrenze

Stellen Sie sich die Frage, was würden Sie machen, wenn der Nachbar seine Stützmauer auf Ihr Grundstück weiter zieht.

Zitat:
steht natürlich der Schenkel von 1m ebenso auf dem Nachbargrundstück
Der Schenkel steht auf dem Nachbargrundstück! Ob dies dem Nachbar mal stört, weiß hier keiner!
__________________
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