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#1
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Streupflicht - kein Bürgersteig!
Hessen/innerhalb geschlossener Ortschaft/
Es handelt sich um eine schmale Straße (Baulastträger ist die Gemeinde). die Straße ist aufgrund der Fahrbahnbreite (nur mit 1 PKW oder LKW) zu befahren und hat auf beiden Seiten keinen Bürgersteig hat. Die Fußgänger laufen daher auf der Straße. Besteht trotzdem Räum- und Streupflicht der jeweiligen Grundstückseigentümer (da ja kein Bürgersteig vorhanden ist) oder ist dies in Verantwortung der jeweiligen Gemeinde) |
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#2
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AW: Streupflicht - kein Bürgersteig!
In welche Klasse die Straße einteilt ist, finden Sie im Straßenreinigungsgesetz.
Bei uns: Straßenreinigungsverzeichnis C, die nicht oder nicht genügend ausgebauten Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage. Die ordnungsmäßige Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Streupflicht - kein Bürgersteig!
Die Strasse ist seit Jahrzehnten ausgebaut und einer innenoertliche Strasse. Es fehlt lediglich an den beiden Seiten der Buergersteig.
Also gemaess der vorstehenden Antwort waere hiernach der Grundstueckseigentuemer auf der Laenge seines Grundstuecks verpflichtet im Winter bis zu Strassenmitte die Strasse von Schnee und Eis zu befreien. Die Gemeinde waere hier nicht zustaendig. Dieser Sachverhalt ist nicht nachvollziehbar und fragwuerdig. Ueber weitere Darlegung wuerde ich mich freuen. |
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#4
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AW: Streupflicht - kein Bürgersteig!
Zitat:
![]() Sie können auch meinen Freund fragen der auch Ihr Freund ist. http://www.gidf.de/ Vielleicht hätte ich ergänzen sollen, Straßenreinigungsgesetz "Ihres Ortes". ![]() Dort steht auch , wenn die Kommune es auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen hat, wer wie kehren, reinigen muss! Einen Auszug aus unserer Stadt hatte ich als Beispiel angezogen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Streupflicht - kein Bürgersteig!
Selbstverstaendlich habe ich "gidf-Google" vorher befragt. Aber die dortigen vielen widersprüchlichen Angaben haben mich dazu bewogen, hier ein Fachforum anszusprechen um fundierte Antworten zu erhalten.
Na ja, dann googeln wir eben weiter oder suchen ein neues Forum..... alles Gute zu den bevorstehenden Feiertagen wünscht Udo Sauser |
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#6
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AW: Streupflicht - kein Bürgersteig!
Sie brauchen nur in google das Straßenreinigungsgesetz "Ihres Ortes" suchen und dort nachlesen, in welche Kategorie die Straße eingeordnet ist.
Als Hinweis habe ich angegeben, wie es bei uns geregelt ist. Meine Auskunft zeigte mir mein Freund der auch Ihr Freund ist. Man kennt auch in einem anderem Forum Ihren Ort nicht! ![]() Sie können auch, wenn Sie es selbst nicht einordnen können, bei der Stadtreinigung anfragen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#7
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AW: Streupflicht - kein Bürgersteig!
Zitat:
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