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#1
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Streitwert Löschung Schufa-Eintrag
A möchte, dass ihr Schufa-Eintrag gelöscht wird. Dies will sie nun mit Hilfe einer Klage durchsetzen. Sie hat jedoch Angst vor den Prozesskosten.
Wie berechnet man den Streitwert für die gerichtliche Durchsetzung der Löschung eines Schufa-Eintrages? Der Wert der ursprünglichen Forderung betrug im Mai 2005 8.500 €. Der letzte Schufa-Auszug stammt von Februar 2008. Dort ist als am weitesten zurückliegender Eintrag der 01.02.2008 mit einem Forderungsbetrag von 4.500 € verzeichnet. Die Forderung wurde am 01.01.2011 vollständig getilgt. Die Erledigung wurde bei der Schufa eingetragen. Der Negativ-Eintrag bleibt aber noch drei Jahre bestehen. Gruß, Demetris |
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#2
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AW: Streitwert Löschung Schufa-Eintrag
Ich würde es mit google versuchen!
http://www.verbraucherzentrale-breme...me_schufa.html
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Streitwert Löschung Schufa-Eintrag
Bei dem link kann ich aber nichts zum Streitwert finden. Da ist alles sehr allgemein gehalten.
Wie A vorgehen, will ist klar. Es geht um das Prozesskostenrisiko. |
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#4
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AW: Streitwert Löschung Schufa-Eintrag
Der Link zeigt auf, es gibt keine Löschung, wenn bestimmte Dinge nicht erfüllt sind. Was soll dann der Streitwert noch helfen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (06.12.2011 um 15:06 Uhr). |
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#5
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AW: Streitwert Löschung Schufa-Eintrag
Diese Anwort ist wirklich nicht sehr hilfreich. Einfach zu sagen, das geht eh nicht, ist doch keine Antwort auf meine Frage.
Es gibt eben doch Fälle, wo ein Eintrag rechtswidrig ist und ein gerichtlich einklagbarer Anspruch auf Löschung besteht. Ohne diesen Fakt weiterbewerten zu wollen, ist für mich von in Interesse wie nun der Streitwert berechnet wird: Ursprüngliche Forderung oder die jetzt noch im Schufa-Eintrag erwähnte Forderung. Gruß, Demetris |
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#6
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AW: Streitwert Löschung Schufa-Eintrag
Bitte lesen Sie unter dem o. g. Link
Punkt 8. Wann müssen diese Daten gelöscht werden? und Punkt 15. Was soll ich tun, wenn die Bank es ablehnt, die unrichtigen Daten zu widerrufen oder die SCHUFA sich weigert, unrichtige Daten zu löschen? Es geht hier darum, dass die Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden können. Es ist im Link allgemeinverständlich beschrieben und muss nicht neu erfunden werden. Weiter können Sie dort entnehmen, dass es hier nur um den Schaden geht der entstanden ist und nicht um die Löschung. Wie hoch der Schaden ist, können nur Sie wissen. Das wäre dann der Streitwert. Ich setze schon voraus, wenn ein Link benannt wird, dass dieser auch gelesen wird! ![]() Ansonsten wird der Richter den Streitwert festlegen! ![]()
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |