Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Erbrecht

Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 28.12.2010, 17:14
UKS62 UKS62 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2010
Beiträge: 1
UKS62 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Streitpunkt vorweggenommen Erbfolge

Guten Tag

Ich habe mir mal folgenden Fall vorgestellt:


Mögliche Situation:

4 (A+B+C+D) Kinder alle verheiratet mit Kindern + Mutter (M)
Der Vater verstarb 1989 (mit Testament auf Gegenseitigkeit)

Haus auf Erbpachtgrundstück (ca. 80000-100000 € Wert)

Als Vorschuß auf das Erbe erhielten
A 14000 €,
B 7500 €,
C 7500 € von M

D sollte das Haus erben.
Aus diesem Grund (Werterhalt,Wärmedämmung) hat D 1994 einen Dachausbau mit ca. 30000€ finanziert.
Weiterhin hat D im Zeitraum von 1991 bis 2008 monatlich M mit je 350€ unterstützt
zum Zweck der Werterhaltes des Hause und der Unterstützung des Lebensunterhalts (da kleine Rente)
Im Gegenzug passte M öfter auf die Kinder von D auf und kochte 1-2 mal wöchentlich für D + Kinder.

Da sich im Laufe der Zeit herausstellte das D nicht in das Haus einziehen würde änderte M ihre Meinung und A soll das Haus im Zuge der vorweggenommen Erbfolge erhalten.

A hat einen Erbvertrag ausarbeiten lassen in dem

B + C ihren Erbverzicht ohne weitere Zahlungen
und
D den Erbverzicht unter Zahlung von 25000€ (für den Umbau) + 7500€ (Differenz zu B+C)
erklären (Zahlungen von A)

C + D sind bereit zu unterschreiben

B ist der Meinung D hätte den Umbau ja nicht machen müssen und ist nicht bereit einen Erbverzicht unter diesen Bedingungen zu unterschreiben.
Leider gibt es zu dem Dachausbau keine schriftlichen Abmachungen.
Die Vorschüsse wurden von A,B,C quittiert.
B meint das dies aber Schenkungen und kein Vorschuß auf das Erbe gewesen wäre.

Wie kann man sich jetzt möglicherweise ohne B einigen?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.12.2010, 20:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Streitpunkt vorweggenommen Erbfolge

A hat einen Erbvertrag ausarbeiten lassen, dann wird alles mit dem Notar abgesprochen, was angerechnet werden kann.
Es gibt div. Dinge die ungeklärt sind.
Schenkungen werden, wenn nicht verjährt, eingerechnet. Sie vermindern sich um 10 % / Jahr, wenn die Schenkung nicht über einen Notar abgewickelt worden sind und als vorgezogenen Erbe betitelt worden sind.
Vater und M hatten ein Testament. Ist M in dem Testament als befreiter Erbe und von der Bindungswirkung befreit? Wenn nein, dann kann keine Änderung vorgenommen werden.
Was steht im Erbpachtvertrag über Laufzeit? Was wird über das Haus ausgesagt wenn der Pachtvertrag ausgelaufen ist, Restwert oder Eigentum des Grundstückseigentümers?
Warum will B den Erbverzicht nicht unterschreiben weil D den Umbau gemacht hat?
Will B überhaupt einen Erbverzicht?
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge Nuklearno Erbrecht 6 13.04.2009 21:53


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1