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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 03.07.2011, 13:00
rosaline rosaline ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 49
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Strafrecht für Mieter??

Gibt es sowas?
Mieter tyrannisiert weiter. Das Drittel, was er an Kaution bezahl hat, will er
von der nächsten Miete abziehen. Auf den Hinweis, das dies nicht rechtens ist, bekam der Vermieter die Antwort "Sie glauben ja gar nicht, was ich alles kann." Als nächstes war er nicht anwesend, als eine 24 Std. vorher angemeldete Wohnungsbesichtung anstand. Es ist mehr als peinlich. Die meisten Interessenten schauen sich die dreckigen Fenster etc. an und fahren gleich weiter. Eine Weitervermietung ist so leider nicht möglich.
Inzwischen hält sich der Mieter in über 12 Punkten nicht an den Vertrag. Was kann man noch dagegen tun, er hat zum E.August gekündigt?
Man muß ja auch noch Angst haben, dass die im April top-renovierte Wohnung beschädigt und versaut wird.
Wer in normalem Leben gegen Gesetze und Verträge verstößt, kann bestraft
werden. Warum gibt es sowas nicht für Mieter (gerechterweise evtl. auch für Vermieter)?
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  #2  
Alt 03.07.2011, 14:50
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Strafrecht für Mieter??

Zitat:
Zitat von rosaline
Gibt es sowas?
Ja, sonst würden Sie es nicht schreiben!

Zitat:
Zitat von rosaline
Mieter tyrannisiert weiter.
Aus dem bereits Geschilderten anderen Treats ist zu entnehmen, es liegt wohl an beiden Seiten.

Zitat:
Zitat von rosaline
Das Drittel, was er an Kaution bezahl hat, will er von der nächsten Miete abziehen.
Ich nehme an, dass die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen auf ein Konto eingezahlt worden ist. Die Zinsen gehören dem Mieter.
Der Vermieter kann die Kaution mit fälligen Mietzahlungen verrechnen. Der Mieter muss dann die Kaution wieder auffüllen, denn es ist eine Absicherung für den Vermieter.
Der Mieter darf die Miete nicht mit der Kaution verrechnen.
Wenn Kaution vertraglich festgesetzt ist, kann sie eingeklagt werden. Mahnbescheid geht schnell.

Zitat:
Zitat von rosaline
Inzwischen hält sich der Mieter in über 12 Punkten nicht an den Vertrag.
Es müsste geprüft werden, ob dies stimmt!

Zitat:
Zitat von rosaline
Was kann man noch dagegen tun, er hat zum E.August gekündigt?
Abwarten bis Ende August.

Zitat:
Zitat von rosaline
Wer in normalem Leben gegen Gesetze und Verträge verstößt, kann bestraft werden. Warum gibt es sowas nicht für Mieter (gerechterweise evtl. auch für Vermieter)?
Gibt es doch. Jeder kann jeden verklagen!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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