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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Wir sind im August letzten Jahres in unsere Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Neubau) gezogen (Abnahme nur des Sondernutzungsrechts erfolgte).
Vertraglich war die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Hausverwaltung vereinbart. Die Fertigstellung wurde vom Bauträger erst nach Einzug aller Eigentümer angezeigt und die Abnahme erfolgte kurz darauf Ende Oktober (natürlich mit Mängeln). Liegt durch unseren Einzug nun bereits eine stillschweigende Abnahme des Gemeinschaftseigentums vor? Welche Informationen fehlen ggf. noch für eine Einschätzung? Vielen Dank. |
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#2
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AW: Stillschweigende Abnahme Gemeinschaftseingetum durch Einzug in Wohnung?
Zitat:
Wahrscheinlich ist das Sondereigentum abgenommen worden, denn das Gemeinschaftseigentum sollte durch die Hausverwaltung abgenommen werden, wie Sie mitteilen. Zitat:
Zitat:
Es erfolgte somit die Abnahme des Sondereigentums und getrennt die Abnahme für das Gemeinschaftseigentum Ende Oktober durch den Verwalter. Teilabnahmen sind üblich! |
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#3
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AW: Stillschweigende Abnahme Gemeinschaftseingetum durch Einzug in Wohnung?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Richtig, ich hatte natürlich Abnahme des "Sondereigentums" nicht -nutzungsrechts gemeint. Nur noch einmal zusammengefasst: Das heißt, nur weil wir das Haus schon bewohnen und somit auch Treppenhaus, Tiefgarage etc. genutzt haben, liegt keine stillschweigende Abnahme vor!? |
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#4
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AW: Stillschweigende Abnahme Gemeinschaftseingetum durch Einzug in Wohnung?
Sie teilten mit, es wurde vereinbart, der Verwalter führt die Abnahme der Gemeinschaftsanlagen durch. Mit wem wurde dies vereinbart, mit dem Verwalter und dem Bauträger?
Bei der Abnahme wurde mit dem Bauträger dies bestimmt protokolliert, was abgenommen worden ist. Dann bezieht sich die Abnahme erstmal nur auf diesen Teil. Es war dann eine Teilabnahme. Dies ist im üblich, Teilabnahmen durchzuführen, vom Rohbau und auch teilweise fertiggestellten Bauten. Sie teilten mit, dass die Gemeinschaftsanlagen erst später fertiggestellt worden sind und eine Abnahme zu diesem Zeitpunkt ja stattgefunden hat. |
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#5
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AW: Stillschweigende Abnahme Gemeinschaftseingetum durch Einzug in Wohnung?
Mir ist noch eingefallen!
Die Abnahme der Gemeinschaftsanlagen kann nur die Gemeinschaft oder ein von der Gemeinschaft beauftragter, wie hier der Verwalter, vornehmen. Eine stillschweigende Abnahme setzt einige Bedingungen voraus die hier nach Schilderung nicht vorliegen. Ich habe auch noch einmal meinen Freund google gefragt: http://www.deutsche-handwerker.info/..._lexikon&id=10 |
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#6
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Vielen Dank! Das hilft sehr gut weiter.
Es war in der Tat so, dass im Kaufvertrag schon festgelegt wurde, dass die gewählte Hausverwaltung für die Hausgemeinschaft das Gemeinschaftseigentum abnimmt. Das Sondereigentum haben wir abgenommen. |
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| Stichworte |
| einzug, neubau, stillschweigende abnahme |
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