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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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Alt 02.03.2010, 20:25
sweet-hb sweet-hb ist offline
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sweet-hb befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Steuererstattung - Abzug bei Kindesunterhaltsberechnung?

Hallo,
ich habe ein priviligiertes, volljähriges Kind, das seinen Unterhalt neu berechnen lassen will. Dabei gibt es leider, wie wahrscheinlich bei vielen, Probleme mit dem Feststellen des Einkommens.

Meine Fragen:
Ein Unterhaltsverpflichteter (UV) ist schwerbehindert und hat dadurch steuerliche Vorteile. Kann er diese komplett für sich behalten oder kann er nur durch die Schwerbehinderung tatsächlich entstandene Kosten von seinem Einkommen absetzen? Muss er die tatsächlich entstandenen Kosten beziffern und belegen? Die Schwerbehinderung besteht aufgrund einer, zum Glück positiv, überstandenen, früheren Krebserkrankung. Der UV meint aufgrund der Schwerbehinderung wäre er nicht imstande mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren und macht in seiner Steuererstattung die Fahrt mit dem Pkw geltend und hat zusätzlich noch einen erhöhten Steuerfreibetrag durch die Behinderung (wenn ich das richtig verstanden habe will er den auch nicht auf den Unterhalt anrechnen lassen)

In der Steuererklärung wurden weiterhin Handwerkerkosten (Bau eines Kachelofens sowie andere Handwerkerrechnungen) abgesetzt. Die Handwerkerkosten sind für das Haus entstanden in dem der UV mit seinem neuen Lebenspartner wohnt (Alleineigentum des Lebenspartners!) Der UV ist der Meinung, dass dieser steuerliche Vorteil ebenfalls von seinem Einkommen abziehen kann - ist das korrekt?

Ferner gibt es ein Problem bei den Werbungskosten (wegen Berufstätigkeit). Der UV macht einen 5 %-Abzug für sich geltend und für den anderen UV - also für mich - lediglich die tatsächliche Kosten für eine Monatskarte...gibt es da nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung?

Wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte wäre das echt klasse. Meine Tochter scheut nämlich den Gang zum Anwalt da sie weiterhin einen guten Kontakt zu ihrem Vater haben möchte. Gleichzeitig merkt sie (und auch ich), dass sie ohne grundiertes Wissen keine Einigung mit dem Vater erzielen kann.

Für mich selbst wäre es kein Problem wenn sie zum Anwalt geht (ich bin ja auch UV). Womit wir bei meiner letzten Frage wären: grundsätzlich müssen die UV gemeinsam für die Anwaltskosten aufkommen habe ich nachgelesen. Gilt das auch, wenn nur bei einem der UV "der Gang zum Gericht unumgänglich" ist oder trägt dieser dann die weiteren Kosten für den Anwalt alleine wenn ich mit der Berechnung eines Anwalts einverstanden bin und dieser dann nur gegen den Vater tätig wird vor Gericht.


Viele konkrete Fragen, aber ich denke sie könnten auch allgemein für andere von Interesse sein. Ich habe schon vieles nachgelesen, aber auf diese Fragen habe ich keine Antworten gefunden leider
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