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#1
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Steuerermässigung Behinderung
Guten Tag,
ich habe Steuermässigung für Behinderung bekommen. Jetzt sagte mir das Finanzamt, dass nur ich das Auto führen darf. Leider geht das nicht immer, ich muss desöfteren gefahren werden, weil ich manchmal aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst fahren kann. Oder mein Mann muss allein einkaufen fahren, weil mein Gesundheitszustand nicht immer gleich ist. Wir wohnen auf dem Dorf, so dass wir auf das Auto angewiesen sind. Danke für eine Antwort Susi |
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#2
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AW: Steuerermässigung Behinderung
Es gilt §3a des Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Steuervergünstigung entfällt wenn das Fahrzeug durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen. Das Fahrzeug muss nicht zwingend von dem Behinderten gefahren werden, sondern kann auch von anderen Personen benutzt werden. Die Fahrten müssen jedoch ausschließlich im Interesse des Behinderten stehen. Der Ehemann kann deshalb mit dem Pkw einkaufen fahren.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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