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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 20.05.2008, 14:36
merbis merbis ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 1
merbis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Stellplatz

Angenommen A ist Selbständig und hat einen Hähnchengrillwagen. Das Fahrzeug würde er jeden Abend auf seinem eigenem Grundstück ( im allg.Wohngebiet ) abstellen. B würde das nicht gefallen und er würde das Bauamt einschalten.
Dieses würde uns jetzt untersagen dort zu stehen, weil das Fahrzeug ein LEERGEWICHT von 3720kg hat.
In § 12 BauNVO Abs.3 steht aber, das es unzulässig ist Fahrzeuge mit einem EIGENGEWICHT von über 3,5 t dort abzustellen.
Das Bauamt würde noch 68 kg Fahrergewicht und 7 kg Gepäck vom LEERGEWICHT abziehen und kommt so auf ein EIGENGEWICHT von 3645 kg. Das immer noch 145 kg zuviel. Wie ist die Rechtlage? Gibt es eine möglichkeit doch dort zu stehen?
Dank M. Erbis
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  #2  
Alt 25.05.2008, 13:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Stellplatz

Verordnungen sind dazu da. dass diese eingehalten werden!
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