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#1
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Stalking (mehr oder minder), Zerstörung von Bauwerken, Sachbeschädigung etc. / NRW
Hallo,
vielleicht kann hier jemand eine Antwort auf die Fragen bezüglich der obigen Themata geben? Es geht mehr oder minder um das Thema Stalking / NRW, wo bis heute keine entsprechende Gesetzesänderung / Rechtsprechung eingetreten ist, soweit bekannt. Person A wird von einer unbekannten Person B seit geraumer Zeitspanne (über 25 ! Jahre lang) belästigt - telefonisch, jedoch mittlerweile geringer, da AB eingeschaltet; per täglich nächtlichem, ungebetenen "Besuch" auf dem Eigentum / Garten (umfriedet mit einem entsprechend hohen Zaun), per Zerstörung von Bauwerken (Privatbesitz / Haus in erheblicher Form) nach § 305 StGB, Zerkratzen eines Fahrzeuges / Sachbeschädigung bis hin zu anderen "Kleinigkeiten", die bei Person A und im Umfeld stattfinden. Weiß hier jemand, wie Person A am besten geholfen werden kann oder wie sich Person A behelfen sollte und ob es mittlerweile eine geeignete Rechtsprechung oder dergleichen gibt, die hier greift? Das Problem stellt sich in der Unkenntnis des Täters / der Täter dar. Es wird hier von einer männlichen Person ausgegangen (Schuhgröße und Fußabdruck / Fußabdrücke mehrfach vorhanden). Die "Ergebnisse" des Wirkens wurden obig benannt (es handelt sich um bei Dunkelheit einsetzende "Tätigkeiten" durch Person B); Strafanzeigen wurden von Person A gestellt. Wirkliche Hilfe trat seitens der entsprechenden Beamten nicht im erforderlichen Maß ein. Person A sind nunmehr die Hände gebunden. Zu was wird geraten oder was könnte hier greifen? Vielen Dank vorab. Kokolores |
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#2
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AW: Stalking (mehr oder minder), Zerstörung von Bauwerken, Sachbeschädigung etc. / NRW
Hallo,
kaufen Sie sich eine Kamera, die mit einem Bewegungsmelder gekoppelt ist, dazu einen Rekorder, mit einer 24Stunden Einstellung zur Aufnahme. Diese Sachen gibt es im einschlägigen Fachhandel, der auch die Kaufhäuser zur Innen- und Freilandüberwachung sowie Detekteien bedient. (Googeln Sie) Sie können dann nachher sehen, wer sich auf Ihrem Grundstück unberechtigt aufgehalten hat. MfG St. Nachsatz: Bringen sie die Überwachungsanlagen aber so an, daß Sie andere Nachbarn damit nicht belästigen. |
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#3
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AW: Stalking (mehr oder minder), Zerstörung von Bauwerken, Sachbeschädigung etc. / NRW
Eine andere Möglichkeit zur Überwachung habe ich heute in der "Computer-Bild" 24/2006, 13.11.2006 gelesen.
Schauen Sie dort auf Seite 140 (Dieb Show) nach. @Admin: Dies soll keine Reklame oder Kaufanreiz für das C-Blatt sein. Kokolores kann ja einen Sessel in den Supermarkt mitbringen und das Blatt dort lesen ohne zu kaufen.MfG St. |
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