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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Hallo,
Fall: Nachbar A hat seine Garagenlängsseite bis an Grundstücksgrenze von Nachbar B. Zulässig lt. Bauordnung. Nachbar B baut, mit Erlaubnis/Duldung von Nachbar A, eine einreihige Ziegel-Mauer direkt an die komplette Längsseite der Garagenwand von Nachbar A. Höhe der Mauer von B identisch Garagenhöhe von A. Zwischen Garage von A und Mauer von B ist innen eine Dämmung aus Poresta angebracht. Zwischen Garagendach von A und Mauer von B ist dachseitig ein Spalt, ca. 3-5 cm breit. B hat vor dem Bau der Mauer zugesagt, den Spalt fachmännisch von einem Dachdecker schließen zu lassen, kommt jedoch dieser Ankündigung nicht nach und verlangt dies nun von A. Wer ist für die Schließung des dachseitigen Spaltes zwischen Garagendach und Mauerkrone zuständig (damit es nicht in den Spalt regnet und Feuchtigkeit in das Garagenmauerwerk dringt)? Geändert von bramstoker (06.03.2006 um 19:40 Uhr). |
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#2
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AW: Spalt zwischen Flachdach-Garage und gleichhoher Mauer: Wer muss Spalt abdichten?
Ich gehe mal davon aus, dass die Garage höher als 1,80 m ist und die vom Nachbarn B errichtete Mauer ebenfalls höher als 1,80 m ist oder irre ich? In diesem Fall wäre die Mauer baugenehmigungspflichtig und dafür müsste eine Baugenehmigung erteilt werden. Hier geht es auch um die Feststellung der Standsicherheit der Mauer. Wenn dies nicht geschehen ist, ist die Mauer nicht genehmigt und somit hätte B eine Ordnungswidrigkeit begangen mit zu erwartendem Bußgeld. Das vorneweg. Denn die Schließung des Spaltes würde sich in einem Baugenehmigungsverfahren dann von selbst regeln, in dem die Genehmigungsbehörde dafür Sorge tragen würde, wer für die Schließung des Spaltes zuständig ist. Denn wenn man sich nachbarlich offensichtlich nicht einigen kann, A aber die Gefahr der Durchfeuchtung seiner Garagenwand hat und dadurch irgendwann Nachteile an der Bausubstanz befürchten muss, dann handelt es sich hier um eine baurechtlich relevante Angelegenheit. Also sollte A noch einmal mit B reden und darauf hinweisen, dass bei Nichtschließung ggf. die Baugenehmigungsbehörde die Mauer eingeschaltet werden müsste.
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#3
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AW: Spalt zwischen Flachdach-Garage und gleichhoher Mauer: Wer muss Spalt abdichten?
Hallo,
vielen Dank! Die Mauer ist auf der Längsseite der Garage in Garagenhöhe, also ca. 2,40 Meter hoch, einreihige Ziegelbauweise. Vor und hinter der Garage, an der Längsseite von Garage und Grundstück, läuft sie weiter, jeweils in ca. 2m. Höhe, ebenfalls einreihig. Alle 3,5 Meter ist an der Innenseite der Mauer zur Nachbarsseite hin jeweils ein kleiner Pfeiler aus Klinkersteinen in Mauerhöhe, ca. 35x35cm, gesetzt, um die Mauer zu stabilisieren...ich habe auch starke Zweifel, dass dieses filigrane Gebilde einem richtigen Sturm standhält, vor allem wg. der Höhe und der nur einreihigen bauweise...? Gibt es Fälle, die vergleichbar oder nachschlagbar sind? Wer ist zuständig? Städtisches Bauamt? |
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#4
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AW: Spalt zwischen Flachdach-Garage und gleichhoher Mauer: Wer muss Spalt abdichten?
Es kommt nun darauf an, in welchem Bundesland sich das Ganze abspielt. In Niedersachsen besagt die Nds. Bauordnung ganz eindeutig, dass Sichtschutzzäune, Einfriedungen und Mauern mit einer Höhe über 1,80 m generell genehmigungspflichtig sind. Das heißt, für die Errichtung derartiger Anlagen ist eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauaufsichtsamt zu beantragten. Mir ist bekannt, dass in anderen Bundesländern dieses genauso ist/sein kann. In diesem Fall müsste nun entweder B darauf aufmerksam gemacht werden, das hier eine genehmigungspflichtige Anlage gegeben ist, so dass er noch nachträglich eine Baugenehmigung beantragen müsste. Oder A kann auf Grund der bestehenden Probleme wegen Spalt und Feuchtigkeitsschäden an Garage sich an das Bauamt wenden und mitteilen, dass hier eine Mauer errichtet worden ist, wobei er um bauaufsichtliches Einschreiten zwecks Prüfung der Standsicherheit und Spaltschließung bitten müsste. Das hätte aber den Nachteil, dass hier der B erfahren wird, dass A in "verpetzt" hat und ob damit ein weiteres gutes nachbarliches Einvernehmen gegeben ist, vermag ich nicht zu sagen. Gleichwohl könnte das Problem mit dem Spalt aber auch das nachbarliche Einvernehmen beeinträchtigen. Also müsste A entscheiden, was er macht.
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#5
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AW: Spalt zwischen Flachdach-Garage und gleichhoher Mauer: Wer muss Spalt abdichten?
Hallo,
wie ist die Lage denn in NRW?... ![]() |
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#6
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AW: Spalt zwischen Flachdach-Garage und gleichhoher Mauer: Wer muss Spalt abdichten?
Das kann ich nicht sagen, aber in vielen Fällen gleichen sich die rechtlichen Bestimmung aus dem Baurecht zwischen Nds und NRW. Fragen Sie doch mal bei Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt nach.
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#7
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Hallo,
ich habe beim Bauaufsichtsamt mündlich nachgefragt und die Mitteilung erhalten, dass eine Mauer nur bis 2Meter Höhe gebaut werden darf. Da die Mauer an meiner Garagenseite ca. 2.40 - 2.50 Meter hoch ist, habe ich daraufhin schriftlich (e-mail) um Prüfung der Zulässigkeit der Höhe der Mauer gefragt. Wird jetzt automatisch geprüft? Gilt meine schriftliche Anfrage um die Prüfung als Anzeige? |
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#8
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AW: Spalt zwischen Flachdach-Garage und gleichhoher Mauer: Wer muss Spalt abdichten?
Das wird unterschiedlich gesehen. Es sollte eine schriftliche Schilderung erfolgen ggf. mit Darstellung der Befürchtungen bzw. zu erwartenden Beeinträchtigungen und um bauaufsichtliches Einschreiten gebeten werden.
D a n n muss die zuständige Behörde tätig werden. |
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#9
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AW: Spalt zwischen Flachdach-Garage und gleichhoher Mauer: Wer muss Spalt abdichten?
Hallo,
vielen Dank für die Tipps. Das Bauamt hat etwas nachgeholfen, denke ich: jedenfalls ist der Spalt jetzt dicht. Alles in bester Ordnung. Unser Nachbar war nach Benachrichtigung des Bauamtes durch uns plötzlich sehr kommunikativ... |
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