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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 07.07.2006, 09:25
hahn.helmut hahn.helmut ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 8
hahn.helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum

Habe neue Nachbarn zu deren wohnung ein teil der grünfläche die das Haus
umgibt gehört.in den letzten 25 Jahren wurde diese fläche nie genutzt.
jetzt versucht der neue Eigentümer einen spiel-bolz-fussballplatz daraus
zu machen.Müssen das die übrigen 7 Eigentümer dulden .Wie kann man das verhindern?
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  #2  
Alt 07.07.2006, 09:38
admin admin ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.08.2005
Ort: München
Beiträge: 169
admin hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum

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  #3  
Alt 07.07.2006, 11:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum

Sie sind Mieter? Dann sprechen Sie den Vermieter an.
Sind Sie eine WEG, dann sehen Sie in die Teilungserklärung was dort steht!
Ob ein Spielplatz schon eine bauliche Veränderung ist, die Genehmigungspflichtig ist??????? Es kommt wahrscheinlich auf die Größe an.
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  #4  
Alt 07.07.2006, 12:25
Uetli Uetli ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum

Solange der Nachbar das privat nutzt und nicht öffentlich zugängig ist, werden Sie wohl wenig Chancen haben. Denn jeder darf seinen Garten zum Spielen benutzten und wie er das macht ist seine Sache. Es müssen nur die ortsüblichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Voraussetztung: er ist alleiniger Eigentümer und das Grundstück gehört nicht zu einer Wohneinheit mit Gesamtnutzung. In diesem Fall muss der neue Wohnungeigentümer bei der Hausverwaltung einen Antrag stellen und darüber entscheiden dann die Gesamteigentümer.

Wenn Sie Mieter sind, können Sie nur Ihre Wünsche dem Vermieter mitteilen und hoffen, dass er Ihre Interessen vertritt, sollte Widererwarten doch der Spielplatz gebaut werden und dadurch entsteht eine erhebliche Lärmbelästigung (muss aber nachweisbar sein) können Sie evtl. auch eine Mietminderung vornehmen, dass sollten Sie aber genau nachfragen.

Geändert von Uetli (07.07.2006 um 12:38 Uhr).
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  #5  
Alt 07.07.2006, 13:01
hahn.helmut hahn.helmut ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 8
hahn.helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum

Diese Fläche steht als sondernutzung dem jeweiligen Eigentümer zu, also nicht als sondereigentum und ist teil der Gesamtenrasenfläche die das haus umgibt
Wir sind eine WEG von 8 Eigentümern

Geändert von hahn.helmut (07.07.2006 um 13:14 Uhr).
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  #6  
Alt 07.07.2006, 20:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum

Es kommt auf die Teilungserklärung an, wenn dort Garten oder Spielwiese steht ist auch die Aufstellung eines Spielhauses und ein Klettergerüst eine bauliche Veränderung.
Vergleicht man den Aufbau des Spielplatz mit einem Gartenhaus, dann ist es eine bauliche Anlage und muss von der Gemeinschaft genehmigt werden.

Das BayObLG 01.07.1980, Az.: 2 Z 23/79, ZMR 1980, 381, sagt jedoch aus, es ist nicht nachteilig i. S. von § 14 Nr. 1 WEG und muss nicht beseitigt werden

Soll auf einen Gemeinschaftsgrundstück ein nicht vorgesehener Spielplatz errichtet werden, liegt eine bauliche Veränderung vor, der einen allstimmigen Beschluss bedarf. AG Nürnberg 19.03.1985, Az.: 1 UR II 14/85

Freiflächen können kein Sondereigentum werden sondern es gibt nur ein Sondernutzungsrecht.
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