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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Habe neue Nachbarn zu deren wohnung ein teil der grünfläche die das Haus
umgibt gehört.in den letzten 25 Jahren wurde diese fläche nie genutzt. jetzt versucht der neue Eigentümer einen spiel-bolz-fussballplatz daraus zu machen.Müssen das die übrigen 7 Eigentümer dulden .Wie kann man das verhindern? |
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#2
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AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum
Bitte Forenregeln beachten:
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos! Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern. Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage deshalb als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren. Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren: "Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..." |
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#3
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AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum
Sie sind Mieter? Dann sprechen Sie den Vermieter an.
Sind Sie eine WEG, dann sehen Sie in die Teilungserklärung was dort steht! Ob ein Spielplatz schon eine bauliche Veränderung ist, die Genehmigungspflichtig ist??????? Es kommt wahrscheinlich auf die Größe an. |
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#4
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AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum
Solange der Nachbar das privat nutzt und nicht öffentlich zugängig ist, werden Sie wohl wenig Chancen haben. Denn jeder darf seinen Garten zum Spielen benutzten und wie er das macht ist seine Sache. Es müssen nur die ortsüblichen Ruhezeiten eingehalten werden.
Voraussetztung: er ist alleiniger Eigentümer und das Grundstück gehört nicht zu einer Wohneinheit mit Gesamtnutzung. In diesem Fall muss der neue Wohnungeigentümer bei der Hausverwaltung einen Antrag stellen und darüber entscheiden dann die Gesamteigentümer. Wenn Sie Mieter sind, können Sie nur Ihre Wünsche dem Vermieter mitteilen und hoffen, dass er Ihre Interessen vertritt, sollte Widererwarten doch der Spielplatz gebaut werden und dadurch entsteht eine erhebliche Lärmbelästigung (muss aber nachweisbar sein) können Sie evtl. auch eine Mietminderung vornehmen, dass sollten Sie aber genau nachfragen. Geändert von Uetli (07.07.2006 um 12:38 Uhr). |
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#5
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AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum
Diese Fläche steht als sondernutzung dem jeweiligen Eigentümer zu, also nicht als sondereigentum und ist teil der Gesamtenrasenfläche die das haus umgibt
Wir sind eine WEG von 8 Eigentümern Geändert von hahn.helmut (07.07.2006 um 13:14 Uhr). |
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#6
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AW: Sondernutzung einer Grünfläche im Wohnungseigentum
Es kommt auf die Teilungserklärung an, wenn dort Garten oder Spielwiese steht ist auch die Aufstellung eines Spielhauses und ein Klettergerüst eine bauliche Veränderung.
Vergleicht man den Aufbau des Spielplatz mit einem Gartenhaus, dann ist es eine bauliche Anlage und muss von der Gemeinschaft genehmigt werden. Das BayObLG 01.07.1980, Az.: 2 Z 23/79, ZMR 1980, 381, sagt jedoch aus, es ist nicht nachteilig i. S. von § 14 Nr. 1 WEG und muss nicht beseitigt werden Soll auf einen Gemeinschaftsgrundstück ein nicht vorgesehener Spielplatz errichtet werden, liegt eine bauliche Veränderung vor, der einen allstimmigen Beschluss bedarf. AG Nürnberg 19.03.1985, Az.: 1 UR II 14/85 Freiflächen können kein Sondereigentum werden sondern es gibt nur ein Sondernutzungsrecht. |