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Themen-Optionen |
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#1
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Solaranlage auf dem Dach Gemeinschafteigentum (Reihenhaus)
Die Person B in einen Reihenhausanlage möchte die Heizung sanieren,
es soll eine Gasheizung mit Brauchwassersolaranlage werden. Die Gasleitung muß verlängert werden, dazu muß der Zuweg zu den Häusen teilweise geöffnet werden. Die Brauchwassersolaranlage soll auf den Flachdach errichtet werden (Gemeinschaftsfläche). Wie muß sich Person B verhalten? Was ist möglich ? Mit freundlichen Grüßen vangoch |
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#2
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AW: Solaranlage auf dem Dach Gemeinschafteigentum (Reihenhaus)
So wie herauszulesen, ist es eine WEG.
Es kommt nun auf die Teilungserklärung an, was dort bereits neben dem Wohnungseigentumsgesetz möglich ist. Es ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung der Miteigentümer bedarf. Nach dem neuen WEG müssen nicht alle zustimmen, sondern nur die, die davon betroffen sind. Auch ist es eine Umweltmaßnahme und könnte deshalb Vorrang vor Eigentumsrecht haben. Dies müsste mit einem Fachmann vor Ort geklärt werden. Es sollte das Projekt erst einmal den Miteigentümer vorgestellt werden. |