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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Hallo Zusammen!
Folgendes Beispiel: A hat vor 2 Jahren ein Haus gekauft, A wurde zum gleichen Zeitpunkt vom Verkäufer informiert, dass auf dem Nebengrundstück ein Mehrfamilienhaus errichtet werden soll. (Grundstück wurde vor Verkauf geteilt). Jetzt beginnen die Aushubarbeiten und es wird, sagen wir mal, ca. 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt ein Sickerschacht freigelegt. Was A bist zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, seine komplette Dachentwässerung läuft in diesen Schacht. Ein Gespräch zwischen A und dem Bauherrn fand bis heute nicht statt. Wie müsste sich A verhalten, um sich schadlos zu halten? Gruss Gerd |
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#2
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AW: Sickerschacht auf Nachbargrundstück
Er spricht zuerst den Nachbarn an, ob der Schacht stört. Stört er, dann muss A den Schacht umsetzen. Die Kosten trägt A, da er kein Recht auf dem Nachbargrundstück hat.
![]() Wenn ein neuer Negativbrunnen errichtet werden soll, dann ist dies dem Umweltamt vor Beginn zu melden. Er ist meldepflichtig. ![]() |
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