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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 08.05.2006, 21:48
Anjo Anjo ist offline
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Registriert seit: 08.05.2006
Beiträge: 2
Anjo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung?

Hallo zusammen

Wir wohnen in einem Reihenhaus,ziemlich mittig.Die Einfriedung ist hier überall gleich (Zaun von 1,20m) Wir verstehen uns in der Nachbarschaft alle super,bis auf unsere unmittelbaren Nachbarn,mit denen leider keiner klar kommt.Jetzt ist es so,das diese Nachbarn uns das reden im Garten "verbieten" wollen,indem sie eine Sichtschutzwand von 1,80m aufstellen wollen,damit wir anderen Nachbarn uns nicht mehr sehen und uns im Garten nicht mehr unterhalten können.Meine Frage ist,ob sie das überhaupt dürfen,da es hier sonst keiner hat,bis auf die Reiheneckhäuser.Es ist dann nicht Ortsüblich oder sehen wir da was falsch...
Für eine Antwort wär ich sehr dankbar
MfG
Anjo
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  #2  
Alt 09.05.2006, 11:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung?

Die Ortssatzungen sind hier maßgebend ob ein Sichtschutz gesetzt werden kann.
Auch wenn es das Bild der Anlage stört können die Nachbarn eingreifen.
Die Geräusche werden dadurch jedoch nicht leiser. Es darf auch nur in normaler Lautstärke geredet werden!
Ab 22 Uhr hat Ruhe zu sein, ansonsten ergibt sich dies aus der TA Lärm.
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  #3  
Alt 09.05.2006, 13:42
Anjo Anjo ist offline
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Registriert seit: 08.05.2006
Beiträge: 2
Anjo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung?

Danke für die Antwort,war heute Morgen beim Bauamt und habe nachgefragt.Sie dürfen es leider, ich glaube nicht das wir da was machen können obwohl alle Nachbarn dagegen sind.Es ist nicht so das wir übermäßig laut sind im Garten,wir unterhalten uns ganz normal und feiern auch keine Feten im Garten,so das sie Grund hätten sich zu beschweren.Es stört sie einfach,das wir uns normal unterhalten und nicht flüstern wie sie es macht.Und durch diesen Sichtzaun will sie verhindern,das wir Nachbarn uns weiter im Garten unterhalten.
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  #4  
Alt 10.05.2006, 07:25
Lars Lars ist offline
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Registriert seit: 28.04.2006
Beiträge: 4
Lars befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung?

Verstehe ich dich richtig, es ist zur Zeit so, dass ihr euch mit den übrigen Nachbarn quer über das Grundstück des Sichtschutzaufstellers unterhaltet?
Und das soll der auch noch gut finden?
Nicht jeder ist ein Freund der "Geselligkeit"!
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  #5  
Alt 10.05.2006, 13:17
Uetli Uetli ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung?

Ich geben Ihnen den Tipp, studieren Sie mal das Nachbarschaftsrecht von Ihrem Bundesland. Zäune zählen zu den toten Einfriedungen und die haben Sonderstatus, d.h. Hecke direkt auf der Grenze darf bis 1,80 hoch, eine Zaun allerdings nur 1,50 mit Ausnahme ein Drahtzaun und Schranke. So bei uns in Baden-Württemberg.
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  #6  
Alt 10.01.2010, 09:32
ecsd12 ecsd12 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 1
ecsd12 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung?

ich kann Eueren nachbarn gut verstehen. ist ja auch nicht die feine Art sich über mehrere Grundstücke hinweg zu unterhalten.

Ein Sichtschutz ist immer bis 1,8 Meter zugelassen, in allen Bundesländern.

Wer mal schöne Sichtschutzzäune sehen möchte finde die hier: http://www.zaun-profi.de
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  #7  
Alt 10.01.2010, 12:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung?

Zitat:
Zitat von ecsd12
Ein Sichtschutz ist immer bis 1,8 Meter zugelassen, in allen Bundesländern.
Es mag in den Bundesländern zugelassen sein. In den Ortssatzungen kann dies aufgehoben werden, z. B. wenn offene Bauweise vorgeschrieben ist. Bei uns ist nur ein Sichtschutz, 1,8 m hoch und 3 m lang, auf Terrassen von Dopelhäusern zugelassen um die Privatsphäre zu schützen.
Ein Nachbar hat gerade einen 6 m langen Sichtschutz, durch gerichtlichen Beschluss, entfernen müssen.
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