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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 25.05.2009, 14:45
Goldbärchen09 Goldbärchen09 ist offline
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Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 6
Goldbärchen09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sichtschutzbebauung an der Grenze

Hallo, ich brauche Hilfe!!

Ein Eigentümer A wohnt in einem Einfamilienhaus mit angrenzender Doppelgarage des Eigentümers B. (Dreifamilienhaus) Diese Doppelgarage steht 3m von der Grenze und sieht 1,60m aus der Erde. Diese Garage ist mit einem Geländer versehen. Die angrenzende Garage wird nicht als Terrasse genutzt, (Untermieter von B)sondern ist mit mindestens 1,50m hohen Bäumer als Sichtschutz versehen. (An der Grenze entlang). Eigentümer A hat an der Grenze Kinderzimmer und Küchenfenster.

Jetzt wird eine Rankgitterschutzwand mit einer Höhe von ca. 1,80 - 2,00m noch auf der Garage direkt ohne Abstand an der Grenze befestigt. Daran werden jetzt Bepflanzungen vorgenommen, so das es wie eine komplette Sichtschutzwand ist. Dieses würde eine Gesamthöhe von ca. 3,80-4,00m betragen, direkt an der Grenz zu A. Da das Gelände von A leicht abfällig ist, ist der höchste Punkt noch etwas höher(kann das nicht nachmessen, da es so hoch ist). Dies bedeutet nun, das das Küchenfenster von A kein bis sehr wenig Licht in Zukunft mitbekommt. A und B wohnen in NRW.

Gespräche verlaufen so: ich habe keine Lust mehr, mit Ihnen darüber zu reden. Halten Sie doch einfach Ihren gottlosen, verdammten Mund und gehen Sie rein und machen die Tür zu. Angefangen, bzw. fortgesetzt wurde dieses Verhältnis, nachdem A ein Trampolin aufstellte und die Kinder gelegentlich darauf hüpften, aber die Ruhezeiten u.ä. einhielt. B möchte sich komplett verstecken und es muss mucksmäuschen still sein.

Die Frage: Ist das so hoch erlaubt? (ohne mit A und Vermieter besprochen)
Muss da nicht vielleicht einen Abstand gehalten werden? (von der hohen Wand zur Grenze) Gibt es dafür etwas Schriftliches?
Hat sich der Mieter oder Vermieter von B darum zu kümmern, oder kann der Vermieter sagen: ich habe keine Lust mehr auf den Streit?

Vielen Dank für jede Auskunft
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  #2  
Alt 25.05.2009, 18:50
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sichtschutzbebauung an der Grenze

Das Nachbarschaftsrecht NRW, Grenzabstände für Pflanzen gibt Auskunft über Abstände die einzuhalten sind. Google: Nachbarschaftsrecht NRW.

Der Mieter ist nicht Ansprechpartner sondern der Grundstückseigentümer
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  #3  
Alt 28.05.2009, 18:41
Goldbärchen09 Goldbärchen09 ist offline
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Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 6
Goldbärchen09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutzbebauung an der Grenze

Danke für die Antwort!

Wie geht man vor wenn der Eigentümer, (welcher selber im Dreifamilienhaus wohnt), es leid ist, sich um den Streit und die Auseinandersetzungen zu kümmern und der Mieter nun im Gestalten der Grenze Narrenfreiheit hat? Bleibt dann nur noch der Rechtsweg?

Gruß
Goldbärchen09
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  #4  
Alt 29.05.2009, 10:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sichtschutzbebauung an der Grenze

Es geht eben nur über den Rechtsweg. Wenn zwei sich streiten, freut sich der (Dritte) Schiedsmann. Wer soll es entscheiden, ein unabhängiger Dritter.
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