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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 12.04.2011, 16:35
mphuf mphuf ist offline
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Beiträge: 3
mphuf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sichtschutz zwischen zwei Terassen.

Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Ich bin Besitzer eines Reihenhauses in einer entstehenden Reihenhaussiedlung (10 Häuser in Reihe) in NRW.
Die Häuser A,B und C (meins) stehen bereits.
Haus B gehört meinem Freund mit welchem ich mir den Garten quasi teile, nur die Terasse zwischen unseren Häusern wird einen Sichtschutz bekommen.
Ich würde natürlich gerne auf der anderen Seite der Terasse auch einen Sichtschutz anbringen und desweiteren mein Grundstück mit einem Zaun einfrieden (so nennt man das glaube ich)
Mein Problem ist nur, das Haus D noch nicht gebaut ist, es keinen Käufer bis dato gibt mit dem ich mich absprechen könnte.
Da ich einen kleinen Hund habe der gerne ohne mich spazieren geht würde ich natürlich gerne meinen Garten nach dem Einzug direkt umzäunt haben (mitte Mai)Bis dahin kann ich mich mit Sicherheit mit niemanden absprechen.
Was muss ich in diesem Fall berücksichtigen?
Vielen Dank!
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  #2  
Alt 12.04.2011, 19:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Sichtschutz zwischen zwei Terassen.

Sie teilen sich mit Ihrem Nachbarn den Garten!
Ist das Grundstück ein gemeinsames großes Grundstück mit Reihenhäusern oder hat jedes Grundstück A, B, C eine eigene Flurnummer und sind somit selbständige Grundstücke?

Sind die Grundstücke selbständig, dann gilt das Nachbarschaftsrecht NRW.
Das Nachbarschaftsrecht NRW regelt die Einfriedung mit den §§ 32 bis 39.

Siehe hier Abschnitt IV Abs. 2:
http://www.mettmann.de/rathaus/pdf/n...achbarrecht%22
oder
http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz.html

Ist es ein großes Grundstück mit Reihenhäusern, dann gibt es eine Teilungserklärung die die Regeln beinhalten sollte.
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Wahrsager
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  #3  
Alt 12.04.2011, 20:31
mphuf mphuf ist offline
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mphuf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutz zwischen zwei Terassen.

Jeder hat sein eigenes Grundstück aber da wir befreundet sind machen wir keinen Zaun zwischen die Gärten.
Jedes Grundstück hat seine eigene Flurnummer.
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  #4  
Alt 12.04.2011, 20:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Sichtschutz zwischen zwei Terassen.

Dann gilt das Nachbarschaftsrecht NRW
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  #5  
Alt 12.04.2011, 21:26
mphuf mphuf ist offline
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mphuf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutz zwischen zwei Terassen.

Aber ich habe ja noch keinen Nachbar mit welchem ich absprachen treffen könnte.Soll ich dann jetzt einen Zaun bauen und Mr./Mrs.X später um eine Beteiligung bitten? (wobei es mir nicht um die Kohle geht)
Was mache ich wenn das Haus in ein paar Monaten verkauft wird und den neuen Nachbarn der Zaun nicht gefällt?
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  #6  
Alt 13.04.2011, 11:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Sichtschutz zwischen zwei Terassen.

Ein Grundstück ohne Eigentümer gibt es nicht. Sie haben von einem Eigentümer Ihr Grundstück gekauft!
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die zwei Monate noch warten, oder nach dem Nachbarschaftsrecht selbst die Einfriedung errichten.
Wegen des Hunds, § 33 Einfriedigungspflicht des Störers,
§ 36 Standort der Einfriedigung
§ 35 Beschaffenheit
Wenn dem Neuen die Einfriedung nicht gefällt, muss er dies mitteilen und beide müssen sich einigen wie sie aussehen soll. Da es keine Einigung gibt, bleibt die Einfriedung wie sie ist.
Sollten Sie dem Nachbarn zustimmen, dann wird er bestimmt allein eine Änderung der vorhandenen Einfriedung durchführen müssen.
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