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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 26.04.2006, 19:34
Snoopy Snoopy ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 1
Snoopy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sichtschutz - über die Grundstücksgrenze

Hallo!
Wir haben ein Reihenhaus gebaut. Nun will unser Nachbar einen Sichtschutz anbringen. Dieser Sichtschutz wird seitlich befestigt, so daß er ca. 10 cm in unser Grundstück geht. Ist das zulässig? Unser Garten ist sowieso nicht sonderlich groß. Hoffe auf baldige Antwort.
Gruß
snoopy
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  #2  
Alt 27.04.2006, 07:38
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Sichtschutz - über die Grundstücksgrenze

Der Nachbar darf nicht einfach irgendwelche Maßnahmen auf Ihrem Grundstück durchführen. Teilen Sie dem Nachbarn - am besten schriftlich - mit, dass Sie dieser Maßnahmen widersprechen, sofern Sie dies wirklich nicht wollen. Dann muss er eine andere Möglichkeit der Befestigung suchen.
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  #3  
Alt 27.04.2006, 13:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sichtschutz - über die Grundstücksgrenze

Zu berücksichtigen ist die Bauordnung, das Nachbarschaftsrecht und Ortssatzungen. Dann kommt es darauf an. ob Sie beide Einfrieden müssen.
Fragen Sie auf dem Bauamt nach, ob ein Sichtschutz überhaupt erlaubt ist und wenn ja, bis zu welcher Größe.
Es kann sein, dass der Nachbar Ihre Zustimmung benötigt.
Es muss auch ortsüblich sein!
Auch hat er, ob Zaun oder Sichtschutz 2 Monate vorher Ihnen die Errichtung in Ausführungsart mitzuteilen.

Wenn beide Einfrieden müssen, dann müssen Sie sich auch beide einigen. Kommt es zu keiner Einigung, dann wird die Einfriedungart im Nachbarschaftsrecht vorgegeben.
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