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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo,
mein Nachbar hat auf seiner Garage, die direkt an unser Schlafzimmer grenzt (ca. 1 m Entfernung) eine Terrasse errichtet. Nun ist es so, das er uns direkt in unser Zimmer reinsehen kann. Ich fühle mich ziemlich in meiner Privatsphäre gestört. Also bin ich letztes Jahr im Sommer zu Ihm rüber und fragte Ihn ob er nicht einen Sichtschutz anbringen könnte, was er auch gleich getan hat. Es war so eine Bambusmatte, die er aber leider nicht richtig befestigt hatte, und diese somit bei windigem Wetter gegen sein Metallgeländer geschlagen hatte. Sogar die Nachbarn hatten sich über die Lärmbelästigung (vor allem Nachts) beschwert. Er hat diesen Schutz nun wieder entfernt. Da jetzt wieder Frühling ist, dachte ich, er wird da schon wieder was dran machen. Hat er nicht. Auf erneute Anfrage meinte er, er wüsste nicht warum mich das so stören würde, er guckt ja nicht rüber. Meine Frage: Kann ich da irgendwas rechtlich machen? Liebe Grüße Sanne |
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#2
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AW: Sichtschutz
Ich bin zwar kein Fachmann, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass man da etwas machen kann. Vielleicht baurechtlich im Sinne von Mindestabständen oder vllt. Verletzung der Privatsphäre. Letzteres könnte ich mir gut vorstellen, wenn man sich in diese Situation versetzt.
Wenn das nicht hilft auf wen warten, der Ahnung hat oder direkt zum Anwalt - ich hoffe ich konnte wenigstens etwas helfen ![]() |
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#3
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AW: Sichtschutz
Das Landratsamt hatte in einem Wohngebiet für einen Garagenbau unmittelbar an der Grundstücksgrenze die Baugenehmigung erteilt. Die Garage war mit dem Wohngebäude durch eine zurückgesetzte Dachterrasse verbunden. Der an sich vorgeschriebene Abstand der Garage von der Grundstücksgrenze von 2,50 Meter war durch die Baugenehmigung des Landratsamts nicht verlangt worden. Der Abstand wurde lediglich durch eine mittels Schranke abgeteilte Fläche zwischen Terrasse und Grundstücksgrenze markiert. Der Nachbar, dem der Bauherr durch diese Anordnung so nahe auf den Leib gerückt war, klagte, denn durch den Garagenbau sei wegen Fehlens von Licht, Luft und Sonne der Wohnwert seines Hauses beeinträchtigt. Das Landratsamt wiederum sah die betreffende Baugenehmigung durch die Landesbauordnung als zulässig an.
Das Verwaltungsgericht Mannheim war jedoch anderer Meinung. Es sah die Terrasse und die Garage als bautechnische und rechtliche Einheit, die nicht nach unterschiedlichen Nutzungen geteilt werden könne. Die Ausnahmeregelung, nach der kleinere Garagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze gebaut werden können, müsse sehr eng ausgelegt werden. In diesem Fall sei die Sitzterrasse (auf dem Garagendach) am Wohnbereich und müsse mit der Garage als Ganzes bewertet werden, auch wenn eine Schranke das Betreten der letzten 2,50 Meter vor der Grenze verhindern solle. Deshalb sei die Baugenehmigung des Landratsamts ungültig. Auch könne sich der Bauherr nicht auf einen Bauvorbescheid berufen, weil dieser einen Bau mit Walmdach und ohne Terrasse an der Grundstücksgrenze vorsah (Az.: 3S1121/94). Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten 30.01.2004 - |
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#4
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AW: Sichtschutz
Oh mir kommt grad noch ne Idee: Wenn man einen Streit um besagten Sichtschutz vermeiden möchte könnte man zur Not eine nach aussen verspiegelte Fensterscheibe einbauen - dagegen wird der Nachbar kaum etwas unternehmen können. Ist zwar nicht so schön, aber wäre eine Möglichkeit und vielleicht beteiligt sich der Nachbar ja sogar freiwillig an den Kosten - immerhin bräuchte er so keinen neuen Sichtschutz installieren.
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#5
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AW: Sichtschutz
Hallo,
danke für euer Feedback. Ich werd mal sehn, wie's weitergeht. Das mit der verspiegelten Scheibe ist eine gute Idee, nur im Sommer hat man die Fenster ja offen. ;-) Sonnige Grüße Sanne |
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