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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 08.12.2007, 12:46
lea-valentina lea-valentina ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2007
Beiträge: 2
lea-valentina befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Sicherheitsschloss aber kein ´Brief

Hallo,

auch ich habe ein Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Folgender Fall 1: A-Bauherr / B-Auftragnehmer

Wenn A, B den Auftrag gibt eine von ihm ausgestellte Haustür einzubauen.
Nach Einbau dann feststellen würde,dass es sich um ein Sicherheitsschloss
handeln würde und der Brief lt. B von dem Schloss nicht mehr exeitiert und deshalb ein neuer Zylinder und Schlüssel zu kaufen wäre. Müsste A dann für die Kosten aufkommen?

Dann wäre dann noch ein Fall 2 : A-Bauherr / Auftragnehmer

Wenn A, B den Auftrag gibt Türen zu besorgen und diese im Januar einzubauen. B jedoch schon jetzt die Türen bekommen hat und diese auch
jetzt schon in Rechnung stellt, müsste A diese dann schon vor Einbau zahlen, wenn dies nicht festgelegt wurde.

Ich hoffe ich habe alles richtig formuliert.
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  #2  
Alt 08.12.2007, 13:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sicherheitsschloss aber kein ´Brief

Ist das Schloss eine vertragliche Lieferung? Wurde ein Schloss mit einem Sicherheitsbrief gekauft?

Es handelt sich um einen Werkvertrag und dieser kann enthalten (wird zwar anders dargestellt), Bezahlung bei Lieferung, bei Bereitstellung der Ware oder ähnliches. AGB anschauen!
Ansonsten wird nach der Abnahme der Leistung bezahlt.
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