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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 14.05.2008, 23:24
subway01 subway01 ist offline
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subway01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Sichblendwand hinter einem Zaun

hallo zusammnen,

bitte um Eure Meinung im folgendem:
zwischen Patei A & B besteht die Grundstückseinfriedung an der gemeinschaftlichenen Grundstücksgrenze aus einem ca. 110 cm hohen, festem Maschendrahtzaun (ortsübliche Einfriedung). Patei A errichtet direkt hinter dem Zaun (in ca. 10 cm Abstand) ohne Ankündigung eine ca. 6 m lange und 190 cm hohe Wand aus Sichtblendelementen (Holz).
Ist diese Wand noch Bestanteil der Grundstückseinfriedung? oder handelt es sich hier um eine gesonderte Anlage für die Grenzabstände eingehalten werden müssen?
Das geltende Nachbarrechts Gesetz ist das des Bundeslandes Thüringen.

Grüße uli
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  #2  
Alt 15.05.2008, 13:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Sichblendwand hinter einem Zaun

Die Einfriedung geht aus dem Nachbarschaftsrecht Thüringen hervor. Die Änderung einer Einfriedung auch. Kann dort nachgelesen werden.
Ob Sichtschutzelemente zulässig sind, steht u. A. auch in der Ortssatzung (Bauamt) und kann dort erfragt werden.
Es gibt Urteile, die es verbieten neben der Einfriedung einen Sichtschutz zu setzen, da er auch als, zur Einfriedung zahlt. Das Aussehen haben jedoch beide Nachbarn zu bestimmen.
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  #3  
Alt 19.05.2008, 09:12
subway01 subway01 ist offline
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Registriert seit: 14.05.2008
Beiträge: 2
subway01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichblendwand hinter einem Zaun

sorry, dass ich mich erst jetzt melden kann.
Danke für die Beantwortung!
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Stichworte
abstand, sichtblende, zaun


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