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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Sichblendwand hinter einem Zaun
hallo zusammnen,
bitte um Eure Meinung im folgendem: zwischen Patei A & B besteht die Grundstückseinfriedung an der gemeinschaftlichenen Grundstücksgrenze aus einem ca. 110 cm hohen, festem Maschendrahtzaun (ortsübliche Einfriedung). Patei A errichtet direkt hinter dem Zaun (in ca. 10 cm Abstand) ohne Ankündigung eine ca. 6 m lange und 190 cm hohe Wand aus Sichtblendelementen (Holz). Ist diese Wand noch Bestanteil der Grundstückseinfriedung? oder handelt es sich hier um eine gesonderte Anlage für die Grenzabstände eingehalten werden müssen? Das geltende Nachbarrechts Gesetz ist das des Bundeslandes Thüringen. Grüße uli |
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#2
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AW: Sichblendwand hinter einem Zaun
Die Einfriedung geht aus dem Nachbarschaftsrecht Thüringen hervor. Die Änderung einer Einfriedung auch. Kann dort nachgelesen werden.
Ob Sichtschutzelemente zulässig sind, steht u. A. auch in der Ortssatzung (Bauamt) und kann dort erfragt werden. Es gibt Urteile, die es verbieten neben der Einfriedung einen Sichtschutz zu setzen, da er auch als, zur Einfriedung zahlt. Das Aussehen haben jedoch beide Nachbarn zu bestimmen. |
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#3
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AW: Sichblendwand hinter einem Zaun
sorry, dass ich mich erst jetzt melden kann.
Danke für die Beantwortung! |
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| Stichworte |
| abstand, sichtblende, zaun |
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