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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut
Hi,
habe ein Problem mit meinem Nachbar. Mein Reihenhaus mit Schornstein steht schon sein ca. 2 Jahren. Mein Nachbar hat dieses Jahr neben mir sein Reiehenhaus gebaut. Nun das Problem: Er hat sein Dachfenster zu nah an meinen Schornstein gebaut. D.h. das Fester hat keinen Abstand von 1,50 und der Schornstein überragt das Fenster nicht um einen Meter. (Wohne in Hessen). Nun verlangt mein Nachbr das ich meinen Schornstein erhöhe, weil die Abstände nicht den Vorschriften entsprechen. Mein Schornstein stand doch zuerst und wurde vor 2 Jahren auch vom Schornsteinmfeger abgenommen. Ich sehe nicht ein das ich meinen Schornstein erhöhen muss nur weil er sein Dachfenster zu nah am Schornstein gebaut hat. Er hat doch die Abstände nicht eingehalten und nicht ich oder? Mein Schornsteinfeger hat nachgemessen und bestätigt das die Abstände zu dicht sind. 1,25 cm! Es liegt also ein Mangel vor Wie siehts aus? Muss ich tatsächlich mein Schornstein erhöhen. Ich sehe das nicht ein. Vielen Dank dür eure Antwort Gruß |
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#2
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AW: Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut
Der Abstand von Fenstern zu Schornsteinen ist mir nicht so geläufig. Können Sie mich bitte aufklären, wo die Abstände Fenster zu Schornsteine zu finden sind.
Nehmen wir an, es liegt ein Mangel entsprechend den Baurichtlinien vor. Dann hätte die Bauabnahme nichts erfolgen dürfen. Dann schließt er sein Fenster! Ich setze diesem einen Beispiel gleich. Im Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg § 7a Gründungstiefe wird genau auf diese Problematik verwiesen. (1) Darf nach den baurechtlichen Vorschriften auf benachbarten Grundstücken unmittelbar an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden, so kann der Eigentümer des Nachbargrundstücks vom Erstbauenden eine solche Ausführung der Gründung verlangen, dass bei der späteren Durchführung seines Bauvorhabens zusätzliche Baumaßnahmen vermieden werden. (2) Dem Erstbauenden sind die durch dieses Verlangen entstehenden Mehrkosten zu erstatten. Das Verlangen ist dem Erstbauenden vor Erteilung der Baugenehmigung mitzuteilen. Er kann unter Setzung einer angemessenen Frist einen Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird ein ausreichender Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung innerhalb der Frist nicht geleistet, so entfällt die Verpflichtung des Erstbauenden. In Abs. 1 wird ausgesagt: Der Nachbar hätte vorher es anmelden müssen, wenn er möchte, dass der Schornstein aus irgendwelchen Gründen erhöht ausgeführt werden soll. In Abs. 2 wird ausgesagt, dass die Mehrkosten dem Erstbauenden zu erstatten sind. Vielleicht hilft das Beispiel weiter. Die Baubehörde kann auch angesprochen werden. Geändert von Wahrsager (06.08.2008 um 09:56 Uhr). |
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#3
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AW: Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut
die abstände finden sie hier dargestellt:
http://www.bsmschrum.de/baurecht/gra...dw_fenster.jpg Habe nach recherieren folgendes gefunden. Ein Rechturteil aus hessen gibt den Nachbarn mit dem Fenster recht und der Erstbebauer muss die Kosten für die Erhöhung tragen. http://web2.justiz.hessen.de/migrati...6?OpenDocument Bin etwas verwirrt... |
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#4
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AW: Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut
Das Urteil zieht darauf ab, dass das Fenster ca 10 m entfernt ist.
Ich würde mich berufen, dass hier das Fenster an dieser Stelle dort nicht eingebaut werden darf. Der Schornsteinfeger sollte ein Schreiben aufsetzen und auch bestätigen, dass der Schornstein ausreichende Höhe hat. Ich würde mit einer Zeichnung zum Bauamt gehen und dort vorsprechen. |
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