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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 06.08.2008, 08:32
Giusi224 Giusi224 ist offline
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Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 2
Giusi224 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut

Hi,

habe ein Problem mit meinem Nachbar. Mein Reihenhaus mit Schornstein
steht schon sein ca. 2 Jahren. Mein Nachbar hat dieses Jahr neben mir
sein Reiehenhaus gebaut.

Nun das Problem:


Er hat sein Dachfenster zu nah an meinen Schornstein gebaut. D.h. das
Fester hat keinen Abstand von 1,50 und der Schornstein überragt das
Fenster nicht um einen Meter. (Wohne in Hessen).
Nun verlangt mein Nachbr das ich meinen Schornstein erhöhe, weil die Abstände nicht den Vorschriften entsprechen.

Mein Schornstein stand doch zuerst und wurde vor 2 Jahren auch vom
Schornsteinmfeger abgenommen.
Ich sehe nicht ein das ich meinen Schornstein erhöhen muss nur weil
er sein Dachfenster zu nah am Schornstein gebaut hat. Er hat doch die
Abstände nicht eingehalten und nicht ich oder?
Mein Schornsteinfeger hat nachgemessen und bestätigt das die Abstände zu dicht sind. 1,25 cm! Es liegt also ein Mangel vor

Wie siehts aus? Muss ich tatsächlich mein Schornstein erhöhen. Ich
sehe das nicht ein.

Vielen Dank dür eure Antwort

Gruß
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  #2  
Alt 06.08.2008, 09:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut

Der Abstand von Fenstern zu Schornsteinen ist mir nicht so geläufig. Können Sie mich bitte aufklären, wo die Abstände Fenster zu Schornsteine zu finden sind.

Nehmen wir an, es liegt ein Mangel entsprechend den Baurichtlinien vor. Dann hätte die Bauabnahme nichts erfolgen dürfen. Dann schließt er sein Fenster!

Ich setze diesem einen Beispiel gleich. Im Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg § 7a Gründungstiefe wird genau auf diese Problematik verwiesen.
(1) Darf nach den baurechtlichen Vorschriften auf benachbarten Grundstücken unmittelbar an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden, so kann der Eigentümer des Nachbargrundstücks vom Erstbauenden eine solche Ausführung der Gründung verlangen, dass bei der späteren Durchführung seines Bauvorhabens zusätzliche Baumaßnahmen vermieden werden.

(2) Dem Erstbauenden sind die durch dieses Verlangen entstehenden Mehrkosten zu erstatten. Das Verlangen ist dem Erstbauenden vor Erteilung der Baugenehmigung mitzuteilen. Er kann unter Setzung einer angemessenen Frist einen Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird ein ausreichender Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung innerhalb der Frist nicht geleistet, so entfällt die Verpflichtung des Erstbauenden.

In Abs. 1 wird ausgesagt: Der Nachbar hätte vorher es anmelden müssen, wenn er möchte, dass der Schornstein aus irgendwelchen Gründen erhöht ausgeführt werden soll.
In Abs. 2 wird ausgesagt, dass die Mehrkosten dem Erstbauenden zu erstatten sind.

Vielleicht hilft das Beispiel weiter.
Die Baubehörde kann auch angesprochen werden.

Geändert von Wahrsager (06.08.2008 um 09:56 Uhr).
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  #3  
Alt 06.08.2008, 10:17
Giusi224 Giusi224 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 2
Giusi224 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut

die abstände finden sie hier dargestellt:
http://www.bsmschrum.de/baurecht/gra...dw_fenster.jpg

Habe nach recherieren folgendes gefunden. Ein Rechturteil aus hessen gibt den Nachbarn mit dem Fenster recht und der Erstbebauer muss die Kosten für die Erhöhung tragen.

http://web2.justiz.hessen.de/migrati...6?OpenDocument

Bin etwas verwirrt...
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  #4  
Alt 06.08.2008, 11:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Shornstein erhöhen weil Nachbar Dachfenster einbaut

Das Urteil zieht darauf ab, dass das Fenster ca 10 m entfernt ist.
Ich würde mich berufen, dass hier das Fenster an dieser Stelle dort nicht eingebaut werden darf. Der Schornsteinfeger sollte ein Schreiben aufsetzen und auch bestätigen, dass der Schornstein ausreichende Höhe hat.
Ich würde mit einer Zeichnung zum Bauamt gehen und dort vorsprechen.
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