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#1
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Selbstbehalt
Guten Tag,
kann mir jemand sagen, wie es mit der eigenen Altersvorsorge aussieht? Ich beabsichtige, eine Lebensversicherung abzuschließen. Wenn ich nun für meinen Vater (im Pflegeheim) Unterhalt bezahlen muß, wird mir dann vom Sozialamt diese Versicherung weggenommen? Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus. Mit nettem Gruß! |
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#2
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AW: Selbstbehalt
Hallo,
wenn die Lebensversicherung der Altersvorsorge dient und erst mit Beginn des Rentenalters ausgezahlt wird, gehört sie zum sog. Schonvermögen. Als angemessen wird hierbei eine jährliche Beitragshöhe von 5% vom Bruttojahreseinkommen angesehen. Gruß Uwe |