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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 19.08.2010, 22:17
contex44t contex44t ist offline
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contex44t befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Schweinegeschrei

- bei Tag und bei Nacht aus unmittelbarer Nähe!

Wie sollte man einer Lärmbelästigung in Form von lautem Schreien von Schweinen, die nach dem sogenannten Abferkeln in einen Gemeinschaftsstall geperrt werden und dann ihre Rangkämpfe wegen natürlichem Platzmangel ausfechten, begegnen?
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  #2  
Alt 20.08.2010, 00:37
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schweinegeschrei

Würd ich sagen in die Falsche Wohnung gezogen, das bei einem Landwirtschaftlichen Betrieb ein hoher Lärmpegel herrscht, ist völlig Normal, und wird man ganz sicher auch Rechtlich nicht viel machen können.....
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  #3  
Alt 20.08.2010, 13:31
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schweinegeschrei

Schwein gehabt!
Es gilt BGB § 906, Zuführung unwägbarer Stoffe.
Auch ist die Unterbringung anhand der TA Lärm zu bewerten.
Deshalb sind Landwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich in den Außenbereich einer Gemeinde anzusiedeln, weil nur so die Wohnbebauung vor Lärm- und Geruchsbelästigungen geschützt werden. Es gibt hier Mindestabstandsflächen zum nächsten Wohnhaus, die einzuhalten sind.
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  #4  
Alt 20.08.2010, 19:38
contex44t contex44t ist offline
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contex44t befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schweinegeschrei

Hallo Deichgraf, hallo Wahrsager,

danke für die Antworten. Die Beiträge haben ein wenig Hilfe gebracht, jedoch sollte ich das Problem vieler Landbewohner differenzieren: Vor etwa 20 Jahren hatte man noch Kühe, Schweine Hühner usw. Dann hat man sich als Landwirt spezialisiert. Kühe und Hühner wurden abgeschafft, alle Ställe und auch die Scheunen wurden mit Schweinen vollgestopft. Die alten Einwohner der Dörfer wurden plötzlich von mitten im Dorf befindliche Betriebe, die natürlich nach und nach angebaut hatten, vom Lärm der Schweine und vom Geruch belästigt. Alle Öffnungen der Ställe wurden natürlich in Richtung Nachbar gelegt. Es war sozusagen ein schleichender Prozess.

Gibt es gerichtliche Entscheidungen, die ähnliche Probleme gelöst haben?

Mit freundlichen Grüßen

Manfred
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  #5  
Alt 21.08.2010, 10:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schweinegeschrei

Zitat:
Zitat von contex44t
Gibt es gerichtliche Entscheidungen, die ähnliche Probleme gelöst haben?
Ich frage immer meinen Freund der auch Ihr Freund ist.



Es geht nicht darum, wie die Struktur gewachsen ist, sondern es geht um Lärm der jetzt vorhanden ist.






http://www.gidf.de/
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  #6  
Alt 21.08.2010, 12:25
Fischli Fischli ist offline
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Fischli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schweinegeschrei

Zitat:
Es geht nicht darum, wie die Struktur gewachsen ist, sondern es geht um Lärm der jetzt vorhanden ist.
Dazu bekam ich vom Leiter des Bauamtes eine andere Aussage.
In dem Fall wurde ein Einfamilienhaus in 6 Meter Grenzabstand an die offenen Seite eines 3-Seitenhofes gebaut. Der Hofbesitzer ging zum Bauamtsleiter und beschwerte sich darüber, denn er sah Streitigkeiten wegen Lärm - und Geruchsbelästigungen voraus. Der Amtsleiter erklärte, Der Hof (Landwirtschaftsbetrieb) stand schon vor dem Bauantrag! Der Bauherr kennt die Gegebenheiten und hat sich damit abzufinden.
Es kam wie es kommen musste, nun gibt es schon Ärger wegen (Sonntags) Lärm vom Traktor und der Tiere. Der Bauherr wollte schon Klage einreichen. Denke das er nun nach einer Beratung bei RA davon absieht.
Mfg.
Fisch
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  #7  
Alt 21.08.2010, 14:21
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schweinegeschrei

@Fischli
Die Chancen vorzugehen stehen doch gut.
Es ist zu beweisen, dass die Überschreitung der Immissionswerte vorhanden ist.
Es gibt klare Richtlinien für Bauvorschriften und auch Immissionsrechtliche Vorschriften.
Es sind Einzelfallentscheidungen!
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Wahrsager
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  #8  
Alt 21.08.2010, 14:29
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schweinegeschrei

Aber, hallo?

Wie Fischli schon schrieb, es ist ein Landwirtschaftlicher Betrieb, und dort ist an 365 Tagen im Jahr mit Lärm zu rechnen, Zeitweise sogar Massiv. ( nun zum Beispiel, wg. erntezeit)

Es wird wohl kein Gericht gegen einen Bauern entscheiden, das z.B. Lärm nur von 7 bis 12, und von 15 bis 21 Uhr herrschen darf, und Sonntags garnicht.
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  #9  
Alt 21.08.2010, 19:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schweinegeschrei

Zitat:
Zitat von Deichgraf
Aber, hallo?
Man sollte unterscheiden, Bauer und Viehzucht.
Für den Bauer gibt es Ausnahmen, wie z. B bei der Ernte. Deshalb ist der Bauer nach dem Morgentau bis zum Abend, bis der Tau einsetzt, auf dem Feld. Korn muss trocken eingefahren werden.

Dies wäre ein Thema aber steht nicht zur Debatte!

Zitat:
Zitat von contex44t
Wie sollte man einer Lärmbelästigung in Form von lautem Schreien von Schweinen, die nach dem sogenannten Abferkeln in einen Gemeinschaftsstall gesperrt werden und dann ihre Rangkämpfe wegen natürlichem Platzmangel ausfechten, begegnen?
Für die Viehzucht gibt es keine eindeutigen Auflagen bezüglich des Lärms,

Emissionen, die nicht von einer Anlage, sondern von Tieren ausgehen, werden durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht erfasst. Schutz vor Tierlärm ist allgemein durch das Landesimmissionsschutzgesetz erfasst.
Es wird in der Rechtssprechung die TA Lärm angewandt.
Die Bewertung ist deshalb schwierig. Es ist zu berücksichtigen die Impulshaltigkeit der Emission durch Berechnung nach dem Taktmaximalverfahren und die Berücksichtigung einer besonderen Ton- oder Informationshaltigkeit der tierischen Lautäußerungen.
So wird das Bellen von Hunden, des Muhens von Rindern, des Grunzens von Schweinen und des Gackerns von Hennen bewertet.
Es führt hier zu weit, in die Physik der Schalldruckmessung einzugehen. Was auch nicht dem Forum entspricht!


Hier einige Links die sich allgemein auf den Lärm der Viehzucht beziehen:

http://www.kostenlose-urteile.de/Lan...n.news3028.htm
Siehe dort:
Der Landkreis habe noch nicht abschließend geprüft, ob das Vorhaben im Hinblick auf die entstehenden Lärm- und Geruchsimmissionen den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen entspreche.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52809290.html


Im Urteil des OG Lüneburg wird auf dem Abstand zwischen Wohnhaus und Schweinestall Stellung bezogen:
Landwirtschaftliche Betriebe gehören grundsätzlich in den Außenbereich einer Gemeinde, weil nur so die Wohnbebauung vor Lärm- und Geruchsbelästigungen geschützt werden kann. Dabei sind die Mindestabstandsflächen zum nächsten Wohnhaus einzuhalten. Dieser Abstand ist auch dann einzuhalten, wenn ein Schweinestall in der Nähe eines Reiterhofes bzw. Pferdepension gebaut werden soll. Allerdings kann der Inhaber des Reiterhofes nicht die Einhaltung eines größeren Abstandes verlangen, als der Abstand zur Wohnbebauung betragen würde. Denn ein Reiterhof genießt keinen größeren Schutz als eine Wohnbebauung.
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  #10  
Alt 23.08.2010, 20:58
contex44t contex44t ist offline
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contex44t befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schweinegeschrei

Danke für die an mich gerichteten Beiträge!
Der "Wahrsager" hat uns bisher neutral und am meisten geholfen, "Deichgraf" hat, so vermute ich, wohl selber einen landwirtschaftlichen Betrieb. Sollte es nicht so sein, so entschuldige ich mich hiermit für meine Vermutung. "Fischli" beschreibt für mich die Wirklichkeit der Justiz.
Es ist doch wohl eine Einzelentscheidung des Gerichtes, obwohl bereits viele Urteile gesprochen wurden. Bedenken sollte man, dass niemand in unserem Ortskern, die wir schon alle seit etwa 80 Jahren (manche auch seit dem Jahr "1000") hier wohnen, einen Prozess anstreben werden. Offensichtlich gibt es keine Rechtssicherheit, damit meine ich: "Hey, Nachbar, hör mal, du musst Schweine ruhig stellen oder Lärmschutz einbauen."
In diesem Sinne und mit freundlichen Grüßen
Manfred
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lärmbelästigung, schweine, tiere


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