![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
schwarzbau
hallo,
vor 2 jahren wurde eine haushälfte erworben zu der auch ein stall gehört. beim kauf hatte dieser stall 4 boxen. im dem notars vertag steht der miteigentumsanteil an dem stall von 50%. nun hatte sich in einem gespräch ergeben das wir nur anrecht auf einer box hätten da unser nachbar 2 boxen vor dem verkauf schwarz angebaut hatte. wie sieht jetzt die rechtslage aus? haftet jetzt der verkäufer, der 2 boxen mitverkauft hat oder der nachbar der 2 boxen schwarz angebaut hat? des weiteren, wie viele boxen würden zustehen wenn der schwarzanbau abgerissen wird? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: schwarzbau
Leider gilt hier auch, Nichtwissenheit schützt nicht. Grundsätzlich ist es so, dass Derjenige, der etwas kauft, die Möglichkeit hat, sich vorher von der Rechtmäßigkeit des Kaufobjektes zu überzeugen. Hier hätte der Käufer der Immobilie sich vor Unterzeichnung des Kaufvertrages informieren können, zum Beispiel durch Einsicht in die Bauakte beim zuständigen Bauaufsichtsamt. Sogenannte Schwarzbauten müssen / können durch den jetzigen Eigentümer per Bauantrag nachträglich genehmigt werden, sofern die städtebaurechtlichen und bauordnungsrechtlichen zustände dies zulassen. Problematisch wird dies dann, wenn die Zustände es nicht zulassen und hier eine Baugenehmigung nicht erteilt werden kann bzw. der Abriss tatsächlich gefordert werden muss. Der Eigentümer sollte sich hier rechtlich beraten lassen ob ggf. ein Regreßanspruch gegen den Verkäufer besteht oder der Vertrag aufgehoben werden kann.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: schwarzbau
besten dank für die antwort. ein termin beim anwalt wurde schon eingeholt. zum glück ist eine rechtschutzversicherung für gebäude vorhanden. mal abwarten, es wird berichtet.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: schwarzbau
Wem gehört denn das Grundstück auf dem die Boxen bzw. die Wohnhäuser stehen? Besteht eine WEG?
Ob die Rechtschutzversicherung greift, ist fraglich. Eine Anfrage beim Versicherer sollte vorgenommen werden. Hier sind die genauen Daten wichtig, wann was gemacht worden ist. Der Zustand war beim Kauf bekannt. Wann wurde die Versicherung abgeschlossen, vor dem Bau der Boxen??? Gilt die Versicherung für dieses Objekt? Nachträglich abgeschlossene Versicherungen greifen nicht. Geändert von Wahrsager (16.02.2007 um 11:08 Uhr). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Schwarzbau | Unregistriert | Alle anderen Rechtsfragen | 1 | 16.12.2005 10:30 |