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AW: Schwarzbau
Das kommt darauf an: nämlich darauf, ob er nachträglich als genehmigungsfähig angesehen werden kann und natürlich um was für ein Objekt es sich handelt. In diesem Fall müsste der Bauherr, der "schwarz" gebaut hat, einen Bauantrag einreichen. Im Rahmen dieses Bauantrages müsste dann geprüft werden, ob das bereits errichtete Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Ist es genehmigungsfähig, könnte dann ggf. eine Baugenehmigung ausgesprochen werden. Von Amts wegen könnte aber auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld für den Schwarzbau eingeleitet werden. Ist der Schwarzbau allerdings nicht genehmigungsfähig, dann wird es sicher Probleme geben, ob dann ein Bestandschutz gegeben ist, muss immer das zuständige Bauamt prüfen und entscheiden. Grundsätzlich kann hierzu wenig gesagt werden, zumal Berufungsfälle gern ausgeschlossen werden sollen.
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