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Schutzwall - Gewohnheitsrecht u. a.
Hallo zusammen,
ich habe plötzlich folgendes Problem bekommen. Als Mieter einer Erdgeschoßwohnung von zwei Sechsfamilienhäusern nebeneinander, also vier Erdgeschoßwohnungen mit jeweils sehr großen Garten bin ich vor über 25 Jahre in meine Wohnung eingezogen. Nach ca. 2-3 Jahren wurde auf einer Wiese, welchen den Vermieter gehört, ein großer städtischer Spielplatz gebaut welcher sich vor allen Gärten erstreckt. Der Bau des Spielplatzes war beim Einzug allen Mieter als Bonus der Wohnlage angekündigt worden, der Standort allerdings ca. 800 m vom Grundstück entfernt angekündigt worden. Da wir selber kleine Kinder hatten war das allerdings nicht schlimm, der Hinweis war auch nur mündlich erteilt worden. Schlimm war das plötzlich fremde Kinder in unseren großen Planschbecken sprangen, Steine auf der Terrasse geworfen wurden incl. Scheibe eingeworfen, nachts durch Jugendliche unsere Gartenmöbel benutzt wurden usw. Durch den damals abgelegene Lage des Spielplatzes kamen Mittags schon große Kinder und Jugendliche auf den Spielplatz mit Musik und Tammtamm, stellten sich z.B. beim Grillen an den ca. 30/40 cm hohen Jägerzaun und schrieen „ Ich auch eine Wurst „ usw. und waren teilweise nur mit groben Worten daran zu hindern in den Garten einzudringen. Wir haben dann den Vermieter aufgefordert einen hohen festen Zaun zu bauen, er hat dieses abgelehnt da die Stadt den Spielplatz vernünftig einzäunen müsse. Wollte sich aber nicht mit der Stadt anlegen und riet immer nur die Stadt wegen des Zaunes und Einhaltung der Mittagsruhe anzurufen und die Polizei nachts wegen der Jugendbanden. Die Stadt sagte wieder der Zaun wäre Sache des Vermieters und verbot mir auch einen Stacheldraht über den Jägerzaun anzubringen. Vor ca. 20 Jahren haben wir das einen Schutzwall zur Grenze errichtet, diesen hinten mit Grossen Platten innen vor den Jägerzaun steil abfallen lassen und an den Jägerzahn noch Dornrosen gepflanzt und oben auf dem Schutzwall eine Sichtschutzhecke. Nachdem nun neue Mieter zwei Grundstücke weiter mit Kleinkindern und Kaninchen eingezogen waren forderten Sie den Vermieter auf den maroden Jägerzaun ( 25 Jahre alt! ) zu erneuern da wieder trotz eines ca. 10 m breiten Brennesselstreifens fremde Kinder auf dieses Grundstück vordrangen ( wohl wegen der Kaninchen usw.). Der Vermieter nagelte einige Zahnreste zusammen und erreicht daß die Stadt im Herbst einen neuen Zaun bauen wollte mit 50 % Zuzahlung durch den Vermieter. Bereits im Frühjahr wurden dann Bäume zwischen Grundstück und Kernspielplatz gefällt, Fliederbäume und Kletterrosen die ggf. 10-20 cm über die Grenzen wurzelten am Boden abgeschnitten und teilweise so hängen gelassen da z.B. die Kletterrosen in den vielen Jahren in der oberen Hecke eingewachsen und so geformt wurden. Nun ist plötzlich auf dem Spielplatz die Kletterburg nach Hinweisen von besorgten Eltern auf den wracken Zustand, fehlenden Teilen usw. sofort abgerissen worden und innerhalb weniger Tage soll nun der Zaun vorzeitig gebaut werden. Obwohl der Zaun nicht die Höhe meines Schutzwalles erreichen wird besteht mein Vermieter darauf daß auch hinter meinen Schutzwall der Zaun gezogen wird. Dazu will er mich zwingen den halben Wall mit der Sichtschutzhecke, Fliederbäume, einer Trauerweide und einen Wasserfall abzutragen da sonst etwas an den neuen Zaun rutschen kann. Durch abtragen von Erde auf der städtischen Seite der Grenze und Hunderten von Wühlmäusen hat sich ein ca. 1,5 m langer Teil des Walles ca. 5- 12 cm „im Luftraum“ über die Grenze geneigt. Die Stadt besteht darauf daß der Zaun genau auf der Grenze gebaut wird, ist aber bereit ggf. die Zaunfläche nach außen zu drehen und somit wohl 10 cm Platz zu gewähren. Ich bin/ war/ bereit für eine etwas tiefere Verankerung des Zaunes und auch für eine stabile Querversteiffung zwischen den Zahnpfählen die Kosten zu übernehmen bzw. lieber einen Teil der Kosten . Ärgerlich ist ja besonders das der Vermieter nun aus Prinzip auf den Zaun besteht, jetzt gibt es ja Geld von der Stadt, der Zaun aber reine Geldverschwendung ist. Leider war bisher nicht zu ermitteln in welchen Eigentum der Zaun später stehen wird, der Auftrag wird von der Stadt an eine hiesige Firma vergeben. Frage ist nun erst einmal ob der Schutzwall nach ca. 20 Jahren nicht Gewohnheitsrecht ist und ob die Überschreitung der Stadtgrenze nicht auch unter diesen Umständen geduldet werden muß. Natürlich ergeben sich durch die Weigerung von Stadt und Vermieter vor 20 Jahren m. E. auch Ansprüche auf Erhaltung der Sichtschutzhecke. Frage ist ja zuletzt überhaupt ob man nicht gegen den nun plötzlich errichteten Zaun vorgehen kann bzw. den Bau unterbinden kann. Danke TED |
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AW: Schutzwall - Gewohnheitsrecht u. a.
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AW: Schutzwall - Gewohnheitsrecht u. a.
Hallo zusammen,
ich habe plötzlich folgendes Problem zu lösen. Als Mieter einer Erdgeschoßwohnung von zwei Sechsfamilienhäusern nebeneinander, also vier Erdgeschoßwohnungen mit jeweils sehr großen Garten bin ist mein Mandant vor über 25 Jahre in seine Wohnung eingezogen. Nach ca. 2-3 Jahren wurde auf einer Wiese, welchen den Vermieter gehört, ein großer städtischer Spielplatz gebaut welcher sich vor allen Gärten erstreckt. Der Bau des Spielplatzes war beim Einzug allen Mieter als Bonus der Wohnlage angekündigt worden, der Standort allerdings ca. 800 m vom Grundstück entfernt angekündigt worden. Da der Mandant selber kleine Kinder hatte war das allerdings nicht schlimm, der Hinweis war auch nur mündlich erteilt worden. Schlimm war das plötzlich fremde Kinder in dessen großen Planschbecken sprangen, Steine auf der Terrasse geworfen wurden incl. Scheibe eingeworfen, nachts durch Jugendliche unsere Gartenmöbel benutzt wurden usw. Durch den damals abgelegene Lage des Spielplatzes kamen Mittags schon große Kinder und Jugendliche auf den Spielplatz mit Musik und Tammtamm, stellten sich z.B. beim Grillen an den ca. 30/40 cm hohen Jägerzaun und schrieen „ Ich auch eine Wurst „ usw. und waren teilweise nur mit groben Worten daran zu hindern in den Garten einzudringen. Der Mandant hat dann den Vermieter aufgefordert einen hohen festen Zaun zu bauen, er hat dieses abgelehnt da die Stadt den Spielplatz vernünftig einzäunen müsse. Wollte sich aber nicht mit der Stadt anlegen und riet immer nur die Stadt wegen des Zaunes und Einhaltung der Mittagsruhe anzurufen und die Polizei nachts wegen der Jugendbanden. Die Stadt sagte wieder der Zaun wäre Sache des Vermieters und verbot den Mandanten auch einen Stacheldraht über den Jägerzaun anzubringen. Vor ca. 20 Jahren hat der Mandant dann einen Schutzwall zur Grenze errichtet, diesen hinten mit Grossen Platten innen vor den Jägerzaun steil abfallen lassen und an den Jägerzahn noch Dornrosen gepflanzt und oben auf dem Schutzwall eine Sichtschutzhecke. Nachdem nun neue Mieter zwei Grundstücke weiter mit Kleinkindern und Kaninchen eingezogen waren forderten Sie den Vermieter auf den maroden Jägerzaun ( 25 Jahre alt! ) zu erneuern da wieder trotz eines ca. 10 m breiten Brennesselstreifens fremde Kinder auf dieses Grundstück vordrangen ( wohl wegen der Kaninchen usw.). Der Vermieter nagelte einige Zaunreste zusammen und erreicht daß die Stadt im Herbst einen neuen Zaun bauen wollte mit 50 % Zuzahlung durch den Vermieter. Bereits im Frühjahr wurden dann Bäume zwischen Grundstück und Kernspielplatz gefällt, Fliederbäume und Kletterrosen die ggf. 10-20 cm über die Grenzen wurzelten am Boden abgeschnitten und teilweise so hängen gelassen da z.B. die Kletterrosen in den vielen Jahren in der oberen Hecke eingewachsen und so geformt wurden. Nun ist plötzlich auf dem Spielplatz die Kletterburg nach Hinweisen von besorgten Eltern auf den wracken Zustand, fehlenden Teilen usw. sofort abgerissen worden und innerhalb weniger Tage soll nun der Zaun vorzeitig gebaut werden. Obwohl der Zaun nicht die Höhe des Schutzwalles erreichen wird besteht der Vermieter darauf daß auch hinter dem Schutzwall der Zaun gezogen wird. Dazu will er meinen Mandanten zwingen den halben Wall mit der Sichtschutzhecke, Fliederbäume, einer Trauerweide und einen Wasserfall abzutragen da sonst etwas an den neuen Zaun rutschen kann. Durch abtragen von Erde auf der städtischen Seite der Grenze und Hunderten von Wühlmäusen hat sich ein ca. 1,5 m langer Teil des Walles ca. 5- 12 cm „im Luftraum“ über die Grenze geneigt. Die Stadt besteht darauf daß der Zaun genau auf der Grenze gebaut wird, ist aber bereit ggf. die Zaunfläche nach außen zu drehen und somit wohl 10 cm Platz zu gewähren. Mein Mandant ist/ war/ bereit für eine etwas tiefere Verankerung des Zaunes und auch für eine stabile Querversteiffung zwischen den Zahnpfählen die Kosten zu übernehmen bzw. lieber einen Teil der Kosten. Nun ist allerdings nach Ortstermin des Zaunbauers die von dieser Firma nur telefonisch gemachte einfache Behebung des Problems nicht mehr möglich und es muß eine Gartenbaufirma für die Baumaßnahmen vorher tätig werden. Ärgerlich ist ja besonders das der Vermieter nun aus Prinzip auf den Zaun besteht, jetzt gibt es ja Geld von der Stadt, der Zaun aber reine Geldverschwendung ist. Leider war bisher nicht zu ermitteln in welchen Eigentum der Zaun später stehen wird, der Auftrag wird von der Stadt an eine hiesige Firma vergeben. Frage ist nun erst einmal ob der Schutzwall nach ca. 20 Jahren nicht Gewohnheitsrecht ist und ob die Überschreitung der Stadtgrenze nicht auch unter diesen Umständen geduldet werden muß. Natürlich ergeben sich durch die Weigerung von Stadt und Vermieter vor 20 Jahren m. E. auch Ansprüche auf Erhaltung der Sichtschutzhecke. Frage ist ja zuletzt überhaupt ob man nicht gegen den nun plötzlich errichteten Zaun vorgehen kann bzw. den Bau unterbinden kann. Weiterhin besteht die Frage ob die bestehende Haftpflicht des Mandanten ggf. an den Kosten beteildicht werden kann falls Danke TED |