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#1
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Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?
Eine 6 Klasse mit 22 Schülern in Schlesweig-Holstein macht anstatt einer Klassenreise, 5 Tagesausflüge.
Die Ausflüge werden alle mit dem Zug stattfinden An diesen Tagen wird die Klasse von der Klassenlehrerin und einer Vertretungslehrerin betreut. da es viele Probleme mit der Klassenlehrerin gibt, die auch dem Schuldirektor bekannt sind, stellen sich einige eltern diese Fragen: 1) Die Lehrerin ist starke Raucherin und will auch auf den Ausflügen vor den Kindern rauchen. 2)Die Lehrerin hat einen Umgangston mit den Kindern, den ich hier nicht niederschreiben möchte. (Beispiel: "Halt die Fr......" oder "das ist doch Sch...") 3)An einem Ausflugstag wird die Klasse von der Klassenlehrerin und 2 Schülern aus der 9.Klase begleitet.Reicht das als Aufsichtspersonen. Was pasiert in einem Notfall?Ist ein 16/17 jhriger Schüler in der Lage so zu handeln wie ein Erwachsener? 4) Wenn die Lehrerin nicht rauchen darf, sagt sie die Ausflüge ab. Geht das oder haben die Kinder ein rEcht auf Bildung ausserhalb der Schule. (Museum usw.) 5)Einige Elternteile wollen ihre Kinder aufgrund der Situation nicht an diesen Ausflugstagen auf grund des gestörten vertrauensverhältnisses, teilnehmen lassen. Was müssen dieses Eltern bedenken bzw. was müssen sie tun? Als Nachtrag: Mit dem Direktor der Schule und der Lererin gibt es seit über einem Jahr immer wieder Gespräche wegen diesen Verhaltens. Bis heute hat sicht nichts geändert. Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen, da die Ausflugstage in einer Woche stattfinden sollen. Vielleicht kann jemand noch Tipps und Ratschläge geben. Vielen dank |
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AW: Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?
Google ist mein Freund, auch Ihr Freund. Über die Suchfunktion kann fast alles beantwortet werden:
http://www.schooloffice-sh.de/archiv...aufgehoben.htm Rauchen, wenn nicht in geschlossenen Räumen, wo sich die Schüler aufhalten, kann nicht verboten werden. Sie sind die Person, die alle auf der Straße oder sonst wo anspricht dass er nicht vor Ihrem Kind rauchen soll. ![]() Wenn Sie nicht rauchen darf, dann ist das eine Einschränkung auf das Persönlichkeitsrecht und der BGH hat dort mitgesprochen. Wenn man mir etwas verbietet, dann würde ich die Fahrt auch ablehnen. Sie wollen doch, dass die Lehrerin nicht mit fährt! Es wäre doch der einfachste Weg! Der Umgangston ist der, den die Schüler selbst haben und auch verstehen! Die Begleiter, Begleitung, Aufsicht werden im Link beschrieben. Ein 16/ 17 jähriger Schüler kann besser reagieren, als ein Erwachsener. Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, dann trägt man dies bei der vorgesetzten Dienststelle vor. Die Gründe legt man dort auf den Tisch. http://www.gidf.de/
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?
Google ist mein Freund, auch Ihr Freund. Über die Suchfunktion kann fast alles beantwortet werden:
http://www.schooloffice-sh.de/archiv...aufgehoben.htm Leider wurde nichts Aussagekräftiges gefunden, darum wurde hier die Frage gestellt. Danke für den Link Rauchen, wenn nicht in geschlossenen Räumen, wo sich die Schüler aufhalten, kann nicht verboten werden. Sie sind die Person, die alle auf der Straße oder sonst wo anspricht dass er nicht vor Ihrem Kind rauchen soll. Rauchen soll den Rauchern gestattet werden.Aber es handelt sich doch um eine schulische Veranstaltung. Der Lehrkraft wurde angeboten "ums Eck" zu gehen.Dieses wurde von der Lehrkraft abgelehnt Wenn Sie nicht rauchen darf, dann ist das eine Einschränkung auf das Persönlichkeitsrecht und der BGH hat dort mitgesprochen. Wenn man mir etwas verbietet, dann würde ich die Fahrt auch ablehnen. Sie wollen doch, dass die Lehrerin nicht mit fährt! Es wäre doch der einfachste Weg! Das ist nicht richtig und leider so von Ihnen in den Raum gestellt. Ein gutes Verhältnis zur Lehrkraft wäre wünschenswert Der Umgangston ist der, den die Schüler selbst haben und auch verstehen! Was die Schüler untereinander reden ist das Eine.Das Andere, was ein Pädagoge/Lehrkraft als Vorbild den Schülern und dem Lehrer anvertrauten Personen beibringt. Wenn dieser Jargon "normal" für die heutigen jungen Menschen sein soll, ist das sehr traurig. Da kann man nur froh sein über die Kinder/Jugendlichen, die sich an ihre gute Erziehung erinnern, wenn eine Lehrkraft verbal so entgleist Die Begleiter, Begleitung, Aufsicht werden im Link beschrieben. Ein 16/ 17 jähriger Schüler kann besser reagieren, als ein Erwachsener. Fraglich ist, ob ein 16/17 Jähriger Schüler dazu in der Lage ist, bei einem Notfall so zu reagieren wie ein Erwachsener. Wenn ein 12 jähriger in Panik gerät, oder eine Sache beschädigt, oder sich verletzt..kann ein 17 Jähriger so wohlüberlegt handeln? Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, dann trägt man dies bei der vorgesetzten Dienststelle vor. Die Gründe legt man dort auf den Tisch. Das wird auch wohl so getan werden. Vielen dank für die ausführlichen Antworten |
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#4
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AW: Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?
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