Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Alle anderen Rechtsfragen

Alle anderen Rechtsfragen Verkehrsunfall, Reisemängel, Hartz IV,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.04.2010, 09:18
Emgail Emgail ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 23
Emgail befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?

Eine 6 Klasse mit 22 Schülern in Schlesweig-Holstein macht anstatt einer Klassenreise, 5 Tagesausflüge.
Die Ausflüge werden alle mit dem Zug stattfinden

An diesen Tagen wird die Klasse von der Klassenlehrerin und einer Vertretungslehrerin betreut.

da es viele Probleme mit der Klassenlehrerin gibt, die auch dem Schuldirektor bekannt sind, stellen sich einige eltern diese Fragen:

1) Die Lehrerin ist starke Raucherin und will auch auf den Ausflügen vor den Kindern rauchen.

2)Die Lehrerin hat einen Umgangston mit den Kindern, den ich hier nicht niederschreiben möchte. (Beispiel: "Halt die Fr......" oder "das ist doch Sch...")

3)An einem Ausflugstag wird die Klasse von der Klassenlehrerin und 2 Schülern aus der 9.Klase begleitet.Reicht das als Aufsichtspersonen.
Was pasiert in einem Notfall?Ist ein 16/17 jhriger Schüler in der Lage so zu handeln wie ein Erwachsener?

4) Wenn die Lehrerin nicht rauchen darf, sagt sie die Ausflüge ab.
Geht das oder haben die Kinder ein rEcht auf Bildung ausserhalb der Schule. (Museum usw.)

5)Einige Elternteile wollen ihre Kinder aufgrund der Situation nicht an diesen Ausflugstagen auf grund des gestörten vertrauensverhältnisses, teilnehmen lassen.
Was müssen dieses Eltern bedenken bzw. was müssen sie tun?

Als Nachtrag: Mit dem Direktor der Schule und der Lererin gibt es seit über einem Jahr immer wieder Gespräche wegen diesen Verhaltens.
Bis heute hat sicht nichts geändert.

Über eine rasche Antwort würde ich mich freuen, da die Ausflugstage in einer Woche stattfinden sollen.

Vielleicht kann jemand noch Tipps und Ratschläge geben.
Vielen dank
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.04.2010, 11:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?

Google ist mein Freund, auch Ihr Freund. Über die Suchfunktion kann fast alles beantwortet werden:
http://www.schooloffice-sh.de/archiv...aufgehoben.htm


Rauchen, wenn nicht in geschlossenen Räumen, wo sich die Schüler aufhalten, kann nicht verboten werden.
Sie sind die Person, die alle auf der Straße oder sonst wo anspricht dass er nicht vor Ihrem Kind rauchen soll.

Wenn Sie nicht rauchen darf, dann ist das eine Einschränkung auf das Persönlichkeitsrecht und der BGH hat dort mitgesprochen.
Wenn man mir etwas verbietet, dann würde ich die Fahrt auch ablehnen.
Sie wollen doch, dass die Lehrerin nicht mit fährt! Es wäre doch der einfachste Weg!

Der Umgangston ist der, den die Schüler selbst haben und auch verstehen!

Die Begleiter, Begleitung, Aufsicht werden im Link beschrieben.

Ein 16/ 17 jähriger Schüler kann besser reagieren, als ein Erwachsener.

Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, dann trägt man dies bei der vorgesetzten Dienststelle vor. Die Gründe legt man dort auf den Tisch.






http://www.gidf.de/
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.04.2010, 19:23
Emgail Emgail ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 23
Emgail befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?

Google ist mein Freund, auch Ihr Freund. Über die Suchfunktion kann fast alles beantwortet werden:
http://www.schooloffice-sh.de/archiv...aufgehoben.htm


Leider wurde nichts Aussagekräftiges gefunden, darum wurde hier die Frage gestellt. Danke für den Link


Rauchen, wenn nicht in geschlossenen Räumen, wo sich die Schüler aufhalten, kann nicht verboten werden.
Sie sind die Person, die alle auf der Straße oder sonst wo anspricht dass er nicht vor Ihrem Kind rauchen soll.

Rauchen soll den Rauchern gestattet werden.Aber es handelt sich doch um eine schulische Veranstaltung.
Der Lehrkraft wurde angeboten "ums Eck" zu gehen.Dieses wurde von der Lehrkraft abgelehnt


Wenn Sie nicht rauchen darf, dann ist das eine Einschränkung auf das Persönlichkeitsrecht und der BGH hat dort mitgesprochen.
Wenn man mir etwas verbietet, dann würde ich die Fahrt auch ablehnen.


Sie wollen doch, dass die Lehrerin nicht mit fährt! Es wäre doch der einfachste Weg!

Das ist nicht richtig und leider so von Ihnen in den Raum gestellt.
Ein gutes Verhältnis zur Lehrkraft wäre wünschenswert



Der Umgangston ist der, den die Schüler selbst haben und auch verstehen!

Was die Schüler untereinander reden ist das Eine.Das Andere, was ein Pädagoge/Lehrkraft als Vorbild den Schülern und dem Lehrer anvertrauten Personen beibringt.
Wenn dieser Jargon "normal" für die heutigen jungen Menschen sein soll, ist das sehr traurig.
Da kann man nur froh sein über die Kinder/Jugendlichen, die sich an ihre gute Erziehung erinnern, wenn eine Lehrkraft verbal so entgleist

Die Begleiter, Begleitung, Aufsicht werden im Link beschrieben.

Ein 16/ 17 jähriger Schüler kann besser reagieren, als ein Erwachsener.

Fraglich ist, ob ein 16/17 Jähriger Schüler dazu in der Lage ist, bei einem Notfall so zu reagieren wie ein Erwachsener.
Wenn ein 12 jähriger in Panik gerät, oder eine Sache beschädigt, oder sich verletzt..kann ein 17 Jähriger so wohlüberlegt handeln?



Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, dann trägt man dies bei der vorgesetzten Dienststelle vor. Die Gründe legt man dort auf den Tisch.

Das wird auch wohl so getan werden.
Vielen dank für die ausführlichen Antworten
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.04.2010, 20:49
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Schulausflug!Wieviel Lehrer/Aufsichtspersonen müssen anwesend sein?

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Rauchen, wenn nicht in geschlossenen Räumen, wo sich die Schüler aufhalten, kann nicht verboten werden.
Sie sind die Person, die alle auf der Straße oder sonst wo anspricht dass er nicht vor Ihrem Kind rauchen soll.
Zitat:
Zitat von Emgail
Rauchen soll den Rauchern gestattet werden. Aber es handelt sich doch um eine schulische Veranstaltung.
Der Lehrkraft wurde angeboten "ums Eck" zu gehen. Dieses wurde von der Lehrkraft abgelehnt.
Sie darf nicht in Räumen rauchen in dem sich die Kinder aufhalten. Im Freien jedoch kann es keiner verbieten!

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wenn Sie nicht rauchen darf, dann ist das eine Einschränkung auf das Persönlichkeitsrecht und der BGH hat dort mitgesprochen.
Wenn man mir etwas verbietet, dann würde ich die Fahrt auch ablehnen.
Zitat:
Zitat von Wahrsager
Sie wollen doch, dass die Lehrerin nicht mit fährt! Es wäre doch der einfachste Weg!
Zitat:
Zitat von Emgail
Das ist nicht richtig und leider so von Ihnen in den Raum gestellt.
Ein gutes Verhältnis zur Lehrkraft wäre wünschenswert
Dann sprechen Sie der Lehrkraft nicht alles ab.

Zitat:
Zitat von Emgail
Was die Schüler untereinander reden ist das Eine. Das Andere, was ein Pädagoge/Lehrkraft als Vorbild den Schülern und dem Lehrer anvertrauten Personen beibringt.
Wenn dieser Jargon "normal" für die heutigen jungen Menschen sein soll, ist das sehr traurig.
Da kann man nur froh sein über die Kinder/Jugendlichen, die sich an ihre gute Erziehung erinnern, wenn eine Lehrkraft verbal so entgleist
Es ist heute nun mal Sprachgebrauch. Mal in den Duden schauen.

Zitat:
Zitat von Emgail
Fraglich ist, ob ein 16/17 Jähriger Schüler dazu in der Lage ist, bei einem Notfall so zu reagieren wie ein Erwachsener.
Wenn ein 12 jähriger in Panik gerät, oder eine Sache beschädigt, oder sich verletzt..kann ein 17 Jähriger so wohlüberlegt handeln?
Ja, er kann vielleicht sogar besser handeln!


Bitte nicht in rot schreiben, rot bedeutet Gefahr, grün beruhigt!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1