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#1
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Schriftwechsel über Rechtsanwalt
Meine Ex-Mieterin vertritt die Ansicht, dass ich jeden Schriftwechsel, auch alle Rechnungen, z.B. Heizkostenabrechnung, ihrer Rechtsanwältin zukommen lassen müsste.
Leider nutzt das gar nichts, ich habe noch nie eine Reaktion der RA gesehen, schon gar keinen positiven Einfluß auf die Ex-Mieterin. Diese zahlt einfach nicht, weder alte Rechnungen, die ich der RA habe zukommen lassen, noch neue. Bin ich dazu verpflichtet, alles der RA zuzuschicken. Die Portokosten und der diesbezügliche Zeitaufwand ist nicht gering. Leider habe ich aus finanziellen Gründen bisher keinen RA aufgesucht, was vielleicht hilfreich wär. |
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#2
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AW: Schriftwechsel über Rechtsanwalt
Ich sehe dies so, jeder kann sich vertreten lassen, auch ein Eigentümer einer Immobilie durch einen Verwalter. Warum nicht die Mieterin durch einen RA.
Die Mieterin sollte eine Vollmacht vorlegen, dass man in dieser Mietsache vertreten wird. Wenn die Ex Mieterin nicht zahlt, dann muss man rechtzeitig Klage einreichen, bevor die Angelegenheit verjährt ist. Die Verjährungszeit beträgt 3 Jahre! |
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