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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Hallo,
wenn Ehepaar A zusammen ca.2600 monatlich haben und Kind B noch zu Hause wohnt, kann für Mutter von Ehemann A dann unterhalt verlangt werden und dazu am wichtigsten Ehepaar A hat belastete ETW die durch LV abgelöst werden soll und ca. 20000 im Laufe ihres Lebens angespart. Kind b 21 j. und Kind C 27 j. mit Enkel D (laut Mutter von A eine schande für die deutsche Gesellschaft unter Adolf hätte es das nicht gegeben) haben kleine LVs und RVs sowie kleine Bausparveträge. Enkel D sparvertrag 3000 zur Geburt 5.9.5 Welcher für das 3 Erziehungsjahr von kind c verplant ist. Muss dass alles für die Mutter von Ehemann A eingebracht werde. P.S. Ehefrau A geht wegen Mutter von Ehemann A noch 10 Jahre früher ins Grab. Es gibt Menschen, die sind so schlecht, dass weder der Teufel noch der liebe Gott sie haben wollen. Mutter von A hat immer alle behandelt wie Dreck und jetzt das?????????? liebe verzweifelte Grüsse nicomen Geändert von nicomen (15.11.2005 um 01:35 Uhr). |
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#2
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AW: Schonvermögen Elternunterhalt
Hallo NICOMAN
der Eigenbehalt ist um die 2.200€ den musst du vom Nettoeinkommen abziehen. Wahrscheinlich kann man noch Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit etc) abziehen. Was in dem Eigenbehalt mit drin steckt weiß ich zur Zeit nicht eventuell Versicherungen und so. Hoffenlich weiß jemand mehr, denn mein Vater ist ins Plegeheim gekommen. Gruß Udo |
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#3
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AW: Schonvermögen Elternunterhalt
Steht doch alles in den Leitlinien der Oberlandesgerichte !
@Udo Wo hast du eigentlich den Schonvermögensbetrag von 150.000 € her ? |
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