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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo und guten Morgen,
ich wohne in Franken (gehört politisch noch zu Bayern) und habe folgendes Problem. Wir wohnen in einem kleinen Ort, und weil der Ort so klein ist, sind auch die Seitenstraßen nicht besonders breit, 2 normale PKW's kommen gerade so aneinander vorbei, mit Schulbus und LKW wird es schon etwas schwieriger. Das größte Problem ist aber der Winter, besonders wenn nachts viel Schnee gefallen ist. Die Gemeinde schiebt den Schnee von der gesamten Straßenbreite auf eine Straßenseite, und ausgerechnet auf dieser Straßenseite ist die Einfahrt zu meinem Grundstück. Nicht selten muß ich dann, bevor ich vom Grundstück fahren will/muss, meine Zufahrt vom dem Schneeberg befreien. Meine Frage, kennt jemand ein Gerichtsurteil, in dem entschieden wurde, dass der Schnee nach rech beiden Seiten gräumt werden muss und nicht nur auf eine Seite. Ein Gespräch mit dem Bürgermeister im letzten Winter zu dem selben Thema blieb leider erfolglos. Ich möchte betonen, dass ich kein Streihansel bin, dieser Zustand geht aber, wie ich finde, etwas zu weit. Gruß hummer |
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#2
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AW: Schneeräumung innerhalb geschlossener Ortschaften
Zitat:
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (09.12.2010 um 12:20 Uhr). |
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#3
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AW: Schneeräumung innerhalb geschlossener Ortschaften
... Zwischenstand,
für das Bayern gibt es eine Art Richtlinie http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...st_mit_anh.pdf Ob der Schnee von der Straße nur einseitig geschoben werden darf, ist aus der Richtlinie nicht zu entnehmen. |
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#4
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AW: Schneeräumung innerhalb geschlossener Ortschaften
...ich freue mich jedesmal über die scharfsinnige Klugheit unseres "Schneeschiebers", der seinem salomonischen Urteil folgend, die Schaufel mal links, mal rechts bedient.
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