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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 22.02.2010, 21:05
Daniel82 Daniel82 ist offline
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Daniel82 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Schneelast zerstört Anbau

Wie sieht die Rechtslage aus?

Am Samstag ist bei Pächter X das Dach eines Anbau durch die Schneelast zusammengebrochen.Das Gebäude gehört der Gemeinde und wird als Gaststätte genutzt.Zu dieser Gaststätte gehört der bereits erwähnte Anbau in dem u.a. Bierkühlung,ein komplett neues Bad für die Gaststätte gelagert war sowie einige Wertvolle persönliche Gegenstände des Pächters.

Frage: Wer war für die Räumung des Daches zuständig? Wer übernimmt den Schaden?

Wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel82
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  #2  
Alt 23.02.2010, 12:18
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schneelast zerstört Anbau

Klären kann man es, wenn der Inhalt des Pachtvertrags bekannt ist. Sind dort Regelungen enthalten? Schneebeseitigung kann auf den Pächter übertragen worden sein.

Wenn eine Elementarversicherung vorhanden ist, tritt man gegenüber der Versicherung den Fall ab. Diese wird dann prüfen ob Versicherungsschutz vorliegt.
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  #3  
Alt 23.02.2010, 20:24
Daniel82 Daniel82 ist offline
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Daniel82 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schneelast zerstört Anbau

es gibt weder eine elemantarversicherung noch ist im mitverhhältnis irgendetwas zur schneebeseitung festgelhalten.
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  #4  
Alt 23.02.2010, 21:41
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schneelast zerstört Anbau

Der Eigentümer des Grundstücks hat die Verkehrssicherungspflicht. Von seinem Gebäude darf keine Gefahr ausgehen.

Es könnte eine Haftpflichtversicherung des Eigentümers greifen, was dem Geschädigten eigentlich egal ist.
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  #5  
Alt 24.02.2010, 11:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Schneelast zerstört Anbau

Noch hinzu!
Normal ist, dass bei Sturm die Gebäudeversicherung und für den Hausrat die Hausratversicherung des Geschädigten greift.

Hier liegt jedoch die Verletzung einer Pflicht des Hauseigentümers vor, wenn die Schneelast über das zulässige Gewicht war. Er hatte dann eine Räumung des Dachs vornehmen müssen, bzw. in Auftrag geben müssen.
Von Wetterdienst sollte eine Auskunft über die Schneemenge eingeholt werden.

Wenn sich herausstellt, dass Pfusch am Bau vorlag, dann wird es ein langer gerichtlicher Weg werden.
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