![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Wie sieht die Rechtslage aus?
Am Samstag ist bei Pächter X das Dach eines Anbau durch die Schneelast zusammengebrochen.Das Gebäude gehört der Gemeinde und wird als Gaststätte genutzt.Zu dieser Gaststätte gehört der bereits erwähnte Anbau in dem u.a. Bierkühlung,ein komplett neues Bad für die Gaststätte gelagert war sowie einige Wertvolle persönliche Gegenstände des Pächters. Frage: Wer war für die Räumung des Daches zuständig? Wer übernimmt den Schaden? Wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Daniel82 |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Schneelast zerstört Anbau
Klären kann man es, wenn der Inhalt des Pachtvertrags bekannt ist. Sind dort Regelungen enthalten? Schneebeseitigung kann auf den Pächter übertragen worden sein.
Wenn eine Elementarversicherung vorhanden ist, tritt man gegenüber der Versicherung den Fall ab. Diese wird dann prüfen ob Versicherungsschutz vorliegt. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Schneelast zerstört Anbau
es gibt weder eine elemantarversicherung noch ist im mitverhhältnis irgendetwas zur schneebeseitung festgelhalten.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Schneelast zerstört Anbau
Der Eigentümer des Grundstücks hat die Verkehrssicherungspflicht. Von seinem Gebäude darf keine Gefahr ausgehen.
Es könnte eine Haftpflichtversicherung des Eigentümers greifen, was dem Geschädigten eigentlich egal ist. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Schneelast zerstört Anbau
Noch hinzu!
Normal ist, dass bei Sturm die Gebäudeversicherung und für den Hausrat die Hausratversicherung des Geschädigten greift. Hier liegt jedoch die Verletzung einer Pflicht des Hauseigentümers vor, wenn die Schneelast über das zulässige Gewicht war. Er hatte dann eine Räumung des Dachs vornehmen müssen, bzw. in Auftrag geben müssen. Von Wetterdienst sollte eine Auskunft über die Schneemenge eingeholt werden. Wenn sich herausstellt, dass Pfusch am Bau vorlag, dann wird es ein langer gerichtlicher Weg werden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Anbau Doppelhaus | hansi | Nachbarschaftsrecht | 2 | 06.02.2010 16:28 |
| Haus mit Anbau ohne Genemigung | Jörg | Baurecht | 7 | 22.11.2009 00:47 |
| Wer trägt Kosten bei Anbau an vorhandene Doppelhaushälfte? | Knallinger | Nachbarschaftsrecht | 3 | 17.10.2006 14:05 |
| Anbau bis Grundstücksgrenze / Hecke | Tomfalter | Nachbarschaftsrecht | 2 | 12.07.2006 23:51 |
| Anbau von Wohnfläche | Unregistriert XYZ | Baurecht | 1 | 13.03.2006 08:29 |