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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 26.03.2009, 16:38
stef stef ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 1
stef befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Schimmel Rechtschutz Wartezeit

Hallo,

bei Rechtschutzversicherungen gibt es meistens eine Wartezeit von drei Monaten. Ab wann zählen die drei Monate - ab dem Zeitpunkt, als der Schimmel entdeckt wurde (wer weiß schon wann das war????) oder der Zeitpunkt, ab dem dazu zum ersten Mal etwas schriftlich angezeigt wurde?
LG
Stef
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  #2  
Alt 27.03.2009, 10:53
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Schimmel Rechtschutz Wartezeit

Es steht in den AGB des Versicherers. Normalerweise ab Abschluss des Vertrags.
Der Versicherungsfall darf nicht erkennbar oder schon bei Vertragsabschluss vorhanden gewesen sein.
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