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#1
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Schenkungssteuer
Folgender Fall:
Frau A schliesst einen Erbvertrag mit den Eheleute BC ab. In diesem Vertrag wird die Pflege geregelt und im Gegenzug erhalten BC das Haus von Frau A nach deren Tod. Frau A zieht in das Haus von BC ein. Später wird der Erbvertrag dahin geändert, das BC das Haus schon zu Lebzeiten erhalten (eine Schenkung). Frau A erhält für die beiden Zimmer, die sie im Haus BC bezieht, ein lebenslanges Wohnrecht. Frau A verstirbt nach 5 Jahren. Frage: Familie BC hat in den fünf Jahren sämtliche Kosten für das Leben (Kochen,waschen,putzen,Pflege) getragen. Da seit der Schenkung keine 10 jahre vergangen sind, wird nun eine Schenkungssteuer fällig. Werden die 5 Jahre auf diese Steuer irgendwie angerechnet, so daß nicht die ganze Schenkungssteuer fällig wird ? |
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#2
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AW: Schenkungssteuer
Ist A in ein Haus von BC eingezogen oder ist A in "ihrem" Haus geblieben?
Wo hat A ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingetragen bekommen. Wenn es das Haus von A ist, wie viele Zimmer hat das Haus von A neben dem Wohnrecht, also für BC? Hat A noch gesetzliche Erben, die pflichtteilsberechtig sind? |
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#3
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AW: Schenkungssteuer
Zitat:
A hat keine Kinder, wohl aber zwei Brüder, die laut Vermächtnis nur das verbliebene Bargeld erben |
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#4
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AW: Schenkungssteuer
Man wird hier wohl keine generelle Aussage treffen können.
Das Haus von A ist eine reine Schenkung, wenn keine Rückabwicklung im Erbvertrag vorgesehen ist. A hat sich von der Immobilie somit getrennt. Es beginnt die Verjährung mit Übertragung, Eintragung im Grundbuch zu laufen. Pflichtteilsberechtigte gibt es nicht, so dass kein Pflichtteilsergänzungsausgleich entstanden ist. Die gesamte Immobilie wird im Wert als Schenkung angerechnet. Nun kommt es auf den Erbvertrag an, ob eine Anrechnung des Wohnrechts, Pflege usw. angerechnet werden kann. Auf dem Wert der Immobilie wird dann der Wohnwert angerechnet. Dies sind 5 Jahre an Miete, da A verstorben ist. Um diesen Betrag verringert sich die Schenkung. Würde A noch leben, dann wird nach den Daten des statischen Bundesamt die durchschnittliche Lebenserwartung herangezogen und die Miete damit ermittelt. Es ist ein kompliziertes Thema. Hierzu ist ein Fachmann/frau mit dem Vertrag zur Prüfung aufzusuchen. |
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#5
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AW: Schenkungssteuer
Ich stimme hier Wahrsager zu, möchte hier nur darauf hinweisen, wenn hier die Anrechnung von Miete angestrebt wird, kann der Schuss auch nach hinten los gehen, da Mieteinnahmen dem Finanzamt gemeldet werden müssen - nicht dass Sie im Gegenzug diese "Einnahmen" nachträglich versteuern müssen und wo möglich noch mit dem Fiskus Ärger bekommen wegen "Steuerhinterziehung"
Wie gesagt, unbedingt zum Steuerberater gehen und alle Verträge mitnehmen, die hoffentlich notariell beglaubigt sind. |