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Schadensregulierung
Ein volltrunkener PKW-Fahrer (ohne Fahrerlaubnis) verursacht Unfall mit Totalschaden und u.a auch einen Schaden auf einem Privatgrundstück, wo das Fahrzeug mit Totalschaden liegen blieb. (Gartenpflanzen-Schaden ca. 300 - 400 € Schaden).
- Wie setzt sich der geschädigte Grundstücksbesitzer, mit dem Polizei-Az, mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers in Verbindung setzt und reguliert den Schaden (was ist zu beachten?)? - Muß möglicherweise auch noch die eigene Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht informiert werden? - Welche Auslagenpauschale kann angesetzt werden? - Oder sollte ein Rechtsanwalt den Schaden abwickeln (kein Rechtsschutz)? |
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#2
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AW: Schadensregulierung
Das Fahrzeug war versichert!
Dann spielt es keine Rolle, die Versicherung ist zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Delikte die unter Alkohol erfolgen werden strafrechtlich verfolgt. Ob die Versicherung vom Verursacher etwas zurückholen kann, kommt auf die Unfallsituation an. Möglicherweise wird der Verursacher eine Teilschuld angelastet. Die Haus-und Grundbesitzer- Haftpflicht greift nicht! Ein RA ist hier immer ratsam zu beauftragen. |
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