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  #1  
Alt 16.11.2005, 10:04
theo theo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2005
Beiträge: 2
theo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Schadensersatz

Hallo,

Folgender Fall:

auf einem grenzenden Grundstück von A wird z.Zt. von B dem Nachbarn ein 3 Familienhaus gebaut
die Bauarbeiter haben von A die Aussenlaterne, die sich fast an der Grenze
befindet zerbrochen.

Wer kommt für den Schaden von A auf, wohin müsste der sich wenden? Der Nachbar B somit Bauherr, müsste ja eine Haftpflichtversicherung haben ? oder die Firma C , die momentan am Bau arbeitet
und deren Mitarbeiter die Laterne umgehauen haben?

gruss theo
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  #2  
Alt 18.11.2005, 10:03
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Schadensersatz

Vielleicht sollte A sich an den Nachbarn und Bauherr B wenden und dort den schaden anmelden. A kann ja als Geschädigter auch versuchen, über die Baufirma (Logo müsste ja an der Baustelle erkennbar sein) den verursachten Schaden (Schadenstag ist bekannt? auch wodurch Schaden passiert ist?) dort geltend machen. Von irgendeiner Seite wird dann ja eine Reaktion kommen.
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  #3  
Alt 18.11.2005, 10:18
tsn1953 tsn1953 ist offline
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Registriert seit: 18.11.2005
Beiträge: 2
tsn1953 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Schadensersatz

Die Bauarbeiter sind ja Erfuellungsgehilfen des Bauherrn. Damit haftet der Bauherr fuer den von Ihnen angerichteten Schaden, unter gewissen Voraussetzungen. Es bietet sich aber an, Bauherrn und Baufirma gleichermassen in Haftung zu nehmen.
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