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#1
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Schadensersatz
Hallo,
Folgender Fall: auf einem grenzenden Grundstück von A wird z.Zt. von B dem Nachbarn ein 3 Familienhaus gebaut die Bauarbeiter haben von A die Aussenlaterne, die sich fast an der Grenze befindet zerbrochen. Wer kommt für den Schaden von A auf, wohin müsste der sich wenden? Der Nachbar B somit Bauherr, müsste ja eine Haftpflichtversicherung haben ? oder die Firma C , die momentan am Bau arbeitet und deren Mitarbeiter die Laterne umgehauen haben? gruss theo |
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#2
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AW: Schadensersatz
Vielleicht sollte A sich an den Nachbarn und Bauherr B wenden und dort den schaden anmelden. A kann ja als Geschädigter auch versuchen, über die Baufirma (Logo müsste ja an der Baustelle erkennbar sein) den verursachten Schaden (Schadenstag ist bekannt? auch wodurch Schaden passiert ist?) dort geltend machen. Von irgendeiner Seite wird dann ja eine Reaktion kommen.
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#3
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AW: Schadensersatz
Die Bauarbeiter sind ja Erfuellungsgehilfen des Bauherrn. Damit haftet der Bauherr fuer den von Ihnen angerichteten Schaden, unter gewissen Voraussetzungen. Es bietet sich aber an, Bauherrn und Baufirma gleichermassen in Haftung zu nehmen.
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