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#1
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Schadenersatz
Während einer Einladung zu einem Weihnachtsessen stoesst Gast A ein Glas Rotwein auf dem gedeckten Esstisch.
Die Bitte von Gast A der Gastgeberin gegenüber, das Tischtuch zu wechseln und einzuweichen, wird abgelehnt. Darauf hin unternimmt Gast B Bemühungen ein nasses Geschirrhandtuch zwischen Tischdecke und Tisch zu legen. Dieser Vorgang wird mehrfach mit reichlich Wasser wiederholt. Auch hier werden Hinweise von Gast A auf Schaden, dass der Tisch durch die Feuchtigkeit nehmen könnte, von der Gastgeberin sowie von Gast B in den Wind geschlagen. Das Geschirrtuch wird noch mehrfach in sehr nassem Zustand unter dem Fleck des Tischtuches geschoben. Kurz darauf stellt die Hausfrau eine heiße Schale mit Klößen auf die nasse Stelle. Das Tischtuch bleibt den ganzen Abend und die ganze Nacht auf dem Tisch mit dem Ergebnis, dass die Tischoberfläche beschädigt wird. Die Gastgeber erwarten nun von Gast A, dass der Schaden bei der Haftpflichtversicherung gemeldet wird. Das Tischtuch selbst ist nicht beschädigt! |
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#2
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AW: Schadenersatz
Es sollte der Schaden an die private Haftpflichtversicherung abgetreten werden. Der Fall ist so zu schildern! Diese wird prüfen und evtl abwehren, auch vor Gericht.
Wie ein Gericht entscheiden wird, ist offen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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